Braunschweig. Das Verbot soll verhindern, dass leere Flaschen zu Stolperfallen werden oder bei körperlichen Auseinandersetzungen zum Einsatz kommen.

Wie in den vergangenen Jahren sind auch am kommenden Himmelfahrtstag das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen im gesamten Prinz-Albrecht-Park (einschließlich Nußberg) sowie im Heidbergpark verboten. Die Stadt Braunschweig weist auf eine entsprechende Allgemeinverfügung hin. Das Verbot gilt am 18. Mai von 10 bis 24 Uhr. Ausgenommen von dem Verbot sind gaststättenrechtlich genutzte Flächen.

„Die Erfahrungen früherer Jahre zeigten, dass an Himmelfahrtstagen mitgeführte Glasbehältnisse, also in erster Linie Flaschen, häufig nicht ordnungsgemäß entsorgt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. „Viele werden geleert auf den Boden gestellt oder nicht selten mutwillig zerschlagen.“

Polizei und ZOD kontrollieren die Einhaltung des Verbots

Das Verbot soll verhindern, dass leere Flaschen zu Stolperfallen werden oder bei körperlichen Auseinandersetzungen zum Einsatz kommen. „Scherben auf dem Boden erhöhen massiv die Gefahr von Schnittverletzungen bei einem Sturz. Zudem erschweren sie die Reinigung des Geländes erheblich.“

Die Polizei und der Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) der Stadtverwaltung werden die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Bei Verstößen können sie Glasbehältnisse beschlagnahmen. Als Alternativen für das Mitführen von Getränken bieten sich Dosen, Kunststoff- oder Hartplastikbecher oder Plastikflaschen an, rät die Stadt.

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