Braunschweig. Vorwurf Veruntreuung von Geldern: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben gegen die Ex-Geschäftsführerin der Elterninitiative „Till Eulenspiegel“.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage erhoben gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Elterninitiative „Till Eulenspiegel“. Es geht um den Verdacht der 48-fachen Untreue im besonders schweren Falle. Die 65-Jährige war zur Tatzeit sowohl im Vorstand der größten Elterninitiative der Stadt als auch im Vorstand des Dachverbandes der Elterninitiativen in Braunschweig. Anklage erhoben wurde auch gegen ihren Sohn: Dem 36-Jährigen wird Beihilfe in acht Fällen vorgeworfen.

Es ist knapp fünf Jahre her, dass die Steuerfahndung bei der Elterninitiative vorstellig geworden ist und Unterlagen beschlagnahmt hat. Kurz darauf hatte auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungeneingeleitet. Die Ermittlungen waren äußerst umfangreich, geprüft werden musste die gesamte Buchhaltung mehrerer Jahre. Die Elterninitiative und ihre ehemalige Geschäftsführerin hatten sich Mitte 2019 außergerichtlich auf eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geeinigt. Der Verein hat sich organisatorisch komplett neu aufgestellt.

Vorwurf: Küchen, Bädersanierung, private Einkäufe aus Vereinsmitteln bezahlt

„Konkret soll die Angeschuldigte zwischen November 2013 und August 2018 immer wieder systematisch Vereinsvermögen zweckentfremdet für sich und Dritte, insbesondere ihre drei Kinder sowie ein befreundetes Ehepaar, verwendet haben“, so Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Vorgeworfen wird der Angeklagten, seit 2013 diverse Einkäufe für private Zwecke aus dem Vereinsvermögen bezahlt zu haben, darunter Fernseher für 2.200 Euro, Digitalkamera, Saugroboter, Motorkettensäge, Autoreparaturen. Zwei hochwertige Einbauküchen für insgesamt mehr als 17.000 Euro sowie die Sanierung der Badezimmer in zwei von ihren Kindern genutzten Wohnungen sollen ebenfalls aus Vereinsmitteln finanziert worden sein. So die Auskunft der Staatsanwaltschaft.

Sohn der Angeklagten wird der Beihilfe beschuldigt

Einem befreundeten Ehepaar soll die Angeschuldigte zudem Darlehen in Höhe von fast 104.000 Euro gewährt haben. Die Darlehensbeträge wurden dabei laut Staatsanwaltschaft vom Konto des Vereins unter dem Verwendungszweck „Mietvorschuss“ und „Mietvorauszahlung“ getätigt. Auch private Rechnungen des Ehepaars, beispielsweise bei BS-Energy und einer Sanitärfirma, wurden demnach vom Vereinskonto bezahlt.

Weiter soll die gelernte Erzieherin auf den Namen und auf Kosten von „Till Eulenspiegel“ eine Werkhalle angemietet haben, die mehrere Jahre ausschließlich durch den angeklagten Sohn genutzt wurde, um dort eine professionelle Kfz-Werkstatt zu betreiben. Auch diverse Einrichtungsgegenstände der Werkstatt wie eine Werkbank mit Werkzeug und Stahlschränke sollen laut Wolters vom Vereinsvermögen bezahlt worden sein. Der Sohn soll davon gewusst haben, weshalb er der Beihilfe beschuldigt wird.

Anklage: Mehr als 200.000 Euro Vereinsvermögen veruntreut

„Insgesamt verwendete die Angeschuldigte mehr als 200.000 Euro vom Vereinsvermögen für eigene Zwecke“, so Erster Staatsanwalt Christian Wolters. Die angeschuldigte 65-Jährige sei bislang nicht vorbestraft. Ihr Sohn sei bereits wegen Trunkenheit im Verkehr und Steuerhinterziehung zu Geldstrafen verurteilt worden.

Für Untreue kann laut Strafgesetzbuch grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe verhängt werden. In besonders schweren Fällen sind sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich.

„Till Eulenspiegel“ ist die größte Elterninitiative in Braunschweig und betreut in zahlreichen Krippen, Kindergärten und Hortgruppen im Stadtgebiet rund 400 Kinder. Im Jahr 2020 betrugen die Betriebseinnahmen 4,1 Millionen Euro.

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