Bad Sachsa. 2,5 Jahre stritten die Stadtwerke Bad Sachsa mit dem Ex-Geschäftsführer über dessen Kündigung. So viel kostet die Stadt die Einigung.

Rechtsstreit und Meditationsverfahren: Knapp zweieinhalb Jahre hat eine Personalie die Stadt Bad Sachsa bewegt, nunmehr ist ein Schlussstrich gezogen. Der Streit zwischen den Stadtwerken Bad Sachsa und Martin Völz, ehemaliger Geschäftsführer der Gesellschaften Stadtwerke Bad Sachsa, Bad Sachsa Holding, Bädergesellschaft Bad Sachsa, Servicegesellschaft Bad Sachsa und Marketing Verwaltungsgesellschaft Bad Sachsa, wurde mit einem vor dem Landgericht Göttingen geschlossenen Vergleich gütlich beigelegt. „Die Prozessparteien haben sich einvernehmlich über die Beendigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags verständigt und erheben wechselseitig keine Vorwürfe“, teilen die Stadtwerke Bad Sachsa mit.

Paukenschlag in Bad Sachsa: Vertrag mit Geschäftsführer wird im Jahr 2021 fristlos gekündigt

Ausgangspunkt war der 19. Mai 2021. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bad Sachsa GmbH hatte an diesem Tag die Abberufung des damaligen Geschäftsführers und die Kündigung des Geschäftsführervertrages mit sofortiger Wirkung beschlossen. Bürgermeister Daniel Quade erklärte damals dazu: „Die Gründe, die die Gesellschafterversammlung zu diesem Schritt veranlasst haben, sind Gegenstand interner Ermittlungen.“

Zunächst wurde daraufhin ein Mediationsverfahren gestartet, dass allerdings ergebnislos verlief.

Mediationsverfahren scheitert, Konfliktparteien ziehen vor das Landgericht Göttingen

Der nächste Schritt führte beide Konfliktparteien vor das Landgericht in Göttingen. Martin Völz wollte gerichtlich feststellen lassen, dass seine Abberufung und seine fristlose Kündigung als Geschäftsführer rechtswidrig und damit unwirksam sei. Vor Gericht erklärt der Anwalt des Ex-Geschäftsführers, dass der Rauswurf eine rein politische Angelegenheit gewesen sei. Völz sei gegen alte Zöpfe und Seilschaften in Bad Sachsa vorgegangen. Seitens der Stadtwerke führte man als Kernvorwurf an, dass der Geschäftsführer bewusst verschleiert habe, dass der Bädergesellschaft die Zahlungsunfähigkeit gedroht habe.

Die wechselhafte Geschichte in den Städtischen Gesellschaften von Bad Sachsa :

Beide Parteien machten zunächst geltend, dass sie nach der gescheiterten Mediation eigentlich kaum noch Spielraum für einen Vergleich sähen. Zugleich klang allerdings auch durch, dass man den Fall gerne vom Tisch haben würde. Die vorsitzende Richterin verwies bei der Verhandlung im April diesen Jahres darauf, dass die angeführten Kündigungsgründe zu einem großen Teil streitig seien. Sollten die Parteien keine Einigung erzielen, müsste das Gericht zu den jeweiligen Punkten Beweis erheben. Dies betreffe auch den als Kündigungsgrund genannten Vorwurf der Verschleierung.

140.000 Euro für Ex-Geschäftsführer in Bad Sachsa: So sieht das Ergebnis des Vergleichs aus

Um zu klären, wie sich die finanzielle Lage der Bädergesellschaft dargestellt habe, müsste das Gericht voraussichtlich ein Gutachten bei einem Wirtschaftsprüfer einholen. Die Kosten hierfür könnten „locker im fünfstelligen Bereich liegen“, sagte die Richterin.

Der Eingangsbereich der Stadtwerke Bad Sachsa.
Der Eingangsbereich der Stadtwerke Bad Sachsa. © HK | Thorsten Berthold

Sie gab zu bedenken, dass der Abstand zwischen der vom Ex-Geschäftsführer geforderten Mindestsumme von 160.00 Euro und der von der Stadt angebotenen Höchstsumme von 120.000 Euro gar nicht so groß sei. Betrachte man das Prozess- und Kostenrisiko, könnte es sich möglicherweise wirtschaftlich nicht rechnen, nicht zu einem Vergleich zu kommen. Am Ende stimmten die Parteien dem vom Gericht im April vorgelegten Vergleichsvorschlag zu. Dieser sieht unter anderem vor, dass der Ex-Geschäftsführer, dessen Vertrag normalerweise bis Ende 2022 gelaufen wäre, insgesamt 140.000 Euro erhält. Außerdem sollen gegenseitig keine Vorwürfe erhoben werden.

Kein Einzelfall: Bad Sachsa kündigt bereits im Jahr 2015 einem Geschäftsführer

Damit dieser Vorschlag auch rechtsgültig wird, mussten aber noch die Städtischen Gremien entscheiden, ob sie diesem zustimmen. Das Votum hierfür erfolgte jetzt, so dass es nunmehr zu der Einigung unter den genannten Bedingungen kam.

Martin Völz hatte am 9. Juni 2015 die Geschäftsführung der Städtischen Gesellschaften in Bad Sachsa übernommen, nachdem sein Vorgänger am sich Anfang Juni 2015 hatte mit sofortiger Wirkung von dem damaligen Geschäftsführer getrennt hatte. Völz’ Vorgänger wurde vorgeworfen, sich finanzielle Vergünstigungen verschafft zu haben. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen diesen eingeleitet. Der Ex-Geschäftsführer hatte damals ebenfalls gegen seine fristlose Kündigung geklagt, allerdings ohne Erfolg. Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Göttingen wies die Klage im April 2016 als nicht begründet zurück.

Disput in der Südharzer Politik: Vertrag sollte vor der Bürgermeisterwahl verlängert werden

Unruhe hatte es rund um Martin Völz bereits Ende des Jahres 2020 gegeben. Noch vor der damaligen Wahl des neuen Bürgermeisters sollte der Vertrag des damaligen Geschäftsführers der Städtischen Gesellschaften verlängert werden, was für Diskussionen in der Kommunalpolitik sorgte. Am Ende wurde die Verlängerung erst nach der Bürgermeisterwahl vorgenommen.

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