Berlin. Wärmepumpen sparen Energie und sind beliebt. Doch der Lärm im Freien stört die Nachbarn. Diese Regelungen gelten in den Bundesländern.

Wer ab 2024 eine neue Heizung einbaut, muss seinen Wärmebedarf laut neuem Gebäudeenergiegesetz zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Dies kann durch eine Wärmepumpe, durch Solarthermie, aber auch durch eine Gasheizung mit sogenannten grünen Gasen wie Biomethan oder Wasserstoff erreicht werden.

Ein wichtiger Aspekt bei der Installation von Wärmepumpen sind die geltenden Abstandsvorschriften zum Nachbargrundstück. Diese gelten jedoch nicht überall, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Je nach Bundesland können die Regelungen unterschiedlich sein.

Wann wird eine Wärmepumpe im Freien aufgestellt?

Luft-Wasser-Wärmepumpen können sowohl innen als auch außen aufgestellt werden. Die Außenaufstellung einer Wärmepumpe bietet sich an, wenn im Haus kein geeigneter Raum, zum Beispiel im Keller, zur Verfügung steht. Aber auch bei der nachträglichen Installation in einem Altbau ist die Außenaufstellung beliebt, da sie eine einfachere Montage ermöglicht.

Bei der Außenaufstellung ist neben ausreichend Platz (rund 2 mal 2 Meter) auf dem Grundstück auch ein geeigneter Standort erforderlich. Dabei spielt die Nähe zum eigenen Haus und zu Nachbargebäuden eine Rolle.

Wärmepumpe installieren: Technische Voraussetzungen für die Außenaufstellung

Eine Wärmepumpe, die im Freien aufgestellt wird, arbeitet auch bei extrem niedrigen Temperaturen von minus 20 Grad Celsius noch effizient. Die kalte Luft beeinträchtigt die Leistung des Gerätes nicht. Außen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen sind zudem besonders gut vor Witterungseinflüssen geschützt.

Dennoch ist es aus technischer Sicht ideal, die Wärmepumpe möglichst nahe an der Hauswand zu platzieren, um kurze Leitungswege zu haben. Das erleichtert nicht nur die Montage, sondern erhöht auch die Effizienz. Je länger die Leitungen sind, desto mehr Wärme geht auf dem Weg zum Wärmespeicher verloren.

Ein Standort in der Nähe von Wegen oder der Terrasse ist eher ungünstig, da die austretende Kaltluft als unangenehm empfunden werden kann. Ein windgeschützter Standort ist dagegen empfehlenswert, um einen so genannten thermischen Kurzschluss zu vermeiden. Dabei wird die austretende Kaltluft durch den Wind zur Ansaugöffnung getrieben und sofort wieder in die Wärmepumpe gesaugt, was zu einem ineffizienten Betrieb und erhöhten Stromkosten führt.

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Wärmepumpe: Schallschutzanforderungen und Abstand zur Grundstücksgrenze

Bei der Wahl des Aufstellortes einer Wärmepumpe spielen neben technischen auch schalltechnische Aspekte eine Rolle. Unterschiedliche Wärmepumpensysteme haben unterschiedliche Schallemissionen. Wärmepumpen, die ausschließlich im Freien aufgestellt werden, sind in der Regel lauter. Split-Systeme mit Innen- und Außenaufstellung sind dagegen leiser. Daher sollte bereits bei der Auswahl des Wärmepumpen-Heizsystems auf mögliche Schallemissionen geachtet werden.

Um Lärmbelästigungen zu vermeiden, sollte die Wärmepumpe mindestens drei Meter vom Nachbargrundstück entfernt aufgestellt werden. Natürlich möchte man auch selbst nicht durch Geräusche gestört werden, daher sollte die Wärmepumpe nicht in unmittelbarer Nähe eines Fensters, insbesondere des Schlafzimmerfensters, aufgestellt werden. Vorsicht ist auch bei der Aufstellung in Mauernischen oder Ecken geboten, da sich dort der Schallpegel wie bei einem Echo verstärken kann.

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Bundesländer mit unterschiedlichen Abstandsregelungen für Wärmepumpen

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass aufgrund des Föderalismusprinzips jedes Bundesland eigene Regelungen treffen kann. Dies gilt auch für Wärmepumpen, für die bundesweit unterschiedliche Abstandsregelungen gelten. In vielen Bundesländern sind die Abstände zu Nachbarn und Grundstücksgrenzen in den Landesbauordnungen festgelegt. In anderen gibt es spezielle Regelungen, die zum Beispiel den Schallschutz betreffen.

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Übersicht der Abstandsregelungen in den Bundesländern

Die Übersicht zeigt, dass Anwohner in den meisten Fällen mit einem Abstand von drei Metern zum Nachbarn auf der sicheren Seite sind:

Baden-WürttembergKein Mindestabstand (nächtlicher Lautstärken-Grenzwert: 35 bis 45 Dezibel)
BayernRechtslage ungeklärt, Revision vor dem Bundesgerichtshof
BerlinMindestabstand 3 Meter
BrandenburgKein Mindestabstand (wenn nicht größer als 2 Meter)
BremenKein Mindestabstand
HamburgMindestabstand 2,5 Meter (wenn gebäudeähnlich)
HessenKein Mindestabstand (wenn nicht höher als 3 Meter)
Mecklenburg-VorpommernMindestabstand 3 Meter (wenn gebäudeähnlich)
NiedersachsenRechtliche Situation ungeklärt (3 Meter werden empfohlen)
Nordrhein-WestfalenMindestabstand 0,5 m
Rheinland-PfalzKein Mindestabstand
SaarlandKein Mindestabstand (wenn nicht höher als 2 Meter)
SachsenRechtslage ungeklärt (3 Meter werden empfohlen)
Sachsen-AnhaltRechtslage ungeklärt (3 Meter werden empfohlen)
Schleswig-HolsteinMindestabstand 3,0 Meter (wenn gebäudeähnlich)
ThüringenMindestabstand 3,0 Meter (wenn gebäudeähnlich)