Berlin. Die Ampel-Koalition führt eine Kindergrundsicherung ein. Auf Kinder und ihre Eltern kommen viele Änderungen zu. Die wichtigsten Fragen.

Es ist eine Reform, die sämtliche Familien in Deutschland betreffen wird: SPD, Grüne und FDP haben sich nach heftigem Streit auf ein Konzept für die neue Kindergrundsicherung geeinigt.

„Nach Jahrzehnten der politischen Diskussion ist es diese Bundesregierung, die eine Antwort auf Kinderarmut gefunden hat. Darauf können wir stolz sein“, sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) am Montagmorgen. Sie hatte sich bis zuletzt mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) über Finanzierung und Ausrichtung der Reform gezankt.

Ein Treffen im Kanzleramt mit Regierungschef Olaf Scholz (SPD) in der Nacht zu Montag brachte dann den Durchbruch – rechtzeitig vor der Klausurtagung des Kabinetts auf Schloss Meseberg in Brandenburg. Ein Überblick.

Was ist die Kindergrundsicherung?

Die Ampel will ab 2025 verschiedene finanzielle Leistungen des Staates zu einer einzigen zusammenfassen. Bislang müssen sie zum Teil mühsam bei verschiedenen Ämtern beantragt werden. Dazu zählen das Kindergeld, das Eltern unabhängig von ihrem Einkommen erhalten, aber auch einkommensabhängige Leistungen wie der Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Bürgergeld und der Sozialhilfe. Die Kindergrundsicherung ist ein zentrales sozialpolitisches Projekt der Ampelkoalition. Jedes fünfte Kind hierzulande ist arm oder von Armut bedroht – was bedeutet, dass das Familieneinkommen weniger als 60 Prozent des Durchschnitts beträgt.

Lesen Sie auch den Kommentar: Kampf gegen Kinderarmut: Die Fehler der Familienministerin

Was hat die Koalition jetzt beschlossen?

Die künftige Kindergrundsicherung besteht aus zwei Teilen: Einer festen, einkommensunabhängigen Komponente namens „Kindergarantiebetrag“. Sie löst das bisherige Kindergeld ab. Hinzu kommt ein "Kinderzusatzbetrag“, der nach Alter des Kindes gestaffelt ist und vom Einkommen der Eltern abhängt. Es werde sichergestellt, „dass kein Kind durch die Zusammenlegung der bisherigen Leistungen schlechter gestellt wird“, verspricht die Ampel in einem Eckpunkte-Papier.

Wie viel Geld wird dafür mobilisiert?

Für die Zusammenführung der Leistungen und der Verwaltungskosten sollen jetzt 2,4 Milliarden Euro mobilisiert werden. Das wären 400 Millionen mehr, als Finanzminister Lindner bislang schon in Aussicht gestellt hatte. Das Kindergeld war Anfang 2023 bereits auf 250 Euro je Kind erhöht worden. Eine weitere Anhebung sowie ein höherer Kinderfreibetrag in der Lohn- und Einkommensteuer sind zu erwarten, wenngleich der Umfang noch nicht feststeht. Die Ampel hat sich auch vorgenommen, dass so genannte „soziokulturelle Existenzminimum“ neu zu bemessen. Es geht beispielsweise um eine bessere Berücksichtigung von Stromkosten oder notwendigen Anschaffungen in Haushalten, in denen Kinder leben. Auch hier stehen die Details noch nicht fest. Familienministerin Paus und Finanzminister Lindner sagten am Montag, sie rechneten damit, dass wegen einer steigenden Inanspruchnahme der Leistungen die Kosten der Kindergrundsicherung in den kommenden Jahren auf bis zu sechs Milliarden Euro klettern dürften.

Welche Zahlungen können Kinder beziehungsweise ihre Eltern erwarten und wie kommen sie an das Geld?

Die genaue Höhe der Leistungen muss im Laufe des Gesetzgebungsprozesses festgelegt werden. Geld soll ohnehin erst ab dem übernächsten Jahr fließen, die Auszahlung soll nach den Vorstellungen der Koalition „ohne bürokratische Hürden“ geschehen. Bei den bisherigen Leistungen sind die Hürden zum Teil sehr hoch – was dazu führt, dass derzeit 70 Prozent der Familien ihre Ansprüche gegenüber dem Staat nicht komplett geltend machen. Der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit soll künftig die einzige Anlaufstelle für die Kindergrundsicherung sein. „Damit werden alle Kinder unabhängig von dem Erwerbsstatus der Eltern gleichbehandelt und Stigmatisierungen verhindert“, heißt es im Ampel-Papier. Die Kindergrundsicherung werde online und einfach zu beantragen sein. Junge Erwachsene über 18 Jahre, die sich in Ausbildung befinden, sollen das Geld künftig direkt ausbezahlt bekommen.

Wie stark wird Arbeitseinkommen der Eltern angerechnet?

Auch hierzu gibt es eine neue Absprache in der Ampel: Um höhere Erwerbsanreize bei arbeitslosen oder unterbeschäftigten Eltern zu setzen, soll künftig ein höherer Anteil des Einkommens in der Familie verbleiben können. Nur 45 Prozent will die Koalition künftig auf den neuen Kinderzusatzbetrag anrechnen. Beim Bürgergeld (ehemals Hartz IV) sind es gegenwärtig bis zu 100 Prozent, bei anderen Leistungen gelten abweichende Werte. Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss sollen künftig ebenfalls zu 45 Prozent berücksichtigt werden. „Davon profitieren die Kinder, die bisher Bürgergeld erhalten, da dort bisher 100 Prozent angerechnet werden“, heißt es im Eckpunktepapier. Der Unterhaltsvorschuss – das ist eine Hilfe vom Amt für Kinder von Alleinerziehenden, welche keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten – soll künftig bis zum Schuleintritt ohne Mindesteinkommensgrenze gezahlt werden und ab Schuleintritt ab einem Einkommen von mindestens 600 Euro. Diese Regelung soll alleinerziehenden Eltern motivieren, einem Job nachzugehen. Besonders Finanzminister Lindner machte sich dafür stark.

Was passiert mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Diese Leistungen sollen Kindern aus Bürgergeld-Familien beispielsweise die Teilnahme an Klassenfahrten oder Mitgliedschaften im Sportverein ermöglichen. Sie müssen einzeln beantragt werden. Dabei bleibt es auch zukünftig. Die Leistungen gehen nicht in der neuen Kindergrundsicherung auf. Sie sollen vielmehr weiterentwickelt werden. Geplant ist ein neues Online-Portal als „zentraler Ort der Kommunikation und Organisation“, wie es in dem Ampel-Papier heißt.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Ampel hat zunächst nur Eckpunkte für die Kindergrundsicherung formuliert. Die werden jetzt in einen Gesetzentwurf gegossen. Sobald die Regierung ihn auf den Weg gebracht hat, ist der Bundestag am Zug.

Warum hat die Koalition so lange gebraucht, um sich auf ein Konzept zu verständigen?

Sie stritt in den vergangenen Monaten vorrangig ums Geld. Familienministerin Paus wollte neben der Bündelung auch deutlich höhere Leistungen. Finanzminister Lindner bremste, er will unbedingt den Bundeshaushalt konsolidieren. Anfang des Jahres hatte Paus die Kosten für die Kindergrundsicherung auf zwölf Milliarden Euro pro Jahr beziffert, später nannte sie einen Korridor von zwei Milliarden bis sieben Milliarden Euro. Lindner merkte in seiner mittelfristigen Finanzplanung aber nur zwei Milliarden vor. Die Auseinandersetzung ging so weit, dass Paus in der vergangenen Woche im Bundeskabinett ein Gesetzesprojekt Lindners blockierte. Es sieht Steuererleichterungen für Unternehmen vor, der Finanzminister will damit der lahmenden Wirtschaft neuen Schwung verleihen. Nach der Einigung bei der Kindergrundsicherung dürfte der Weg dafür nun frei sein.

Hat die Koalition jetzt aus dem Streit-Modus herausgefunden?

Das wird man sehen müssen. Der Konflikt um die Kindergrundsicherung war zuletzt extrem belastend für die Ampel. Sie verpatzte dadurch ihren eigenen Neustart nach der Sommerpause. Am Dienstag und Mittwoch trifft sich das Kabinett zu einer Klausurtagung auf Schloss Meseberg in Brandenburg. Doch auch bei der Klausur könnte es hoch hergehen: Dort soll es unter anderem um subventionierte Strompreise für energieintensive Unternehmen gehen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (SPD) dringt auf die Einführung eines befristeten Industriestrompreises. Kanzler Scholz und Finanzminister Lindner sind noch nicht überzeugt.