Berlin. In seltenen Fällen treten nach der Corona-Impfung schwere Nebenwirkungen auf. Welche sind das und wie häufig sind sie? Ein Überblick.

Immer wieder gibt es Berichte von Menschen, die nach der Corona-Impfung teils schwer erkrankt sind. Im Vergleich zur Zahl der verabreichten Impfungen handelt es sich dabei nur um extrem seltene Fälle. Dennoch hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein Programm angekündigt, das die Folgen von Impfschäden untersuchen soll. Doch was genau sind eigentlich Impfschäden und was ist darüber bekannt?

Was sind Impfschäden?

Beim Thema Impfschäden werden häufig unterschiedlich Begriffe miteinander verbunden. Zum einen gibt es Impfreaktionen. Diese beziehen sich auf übliche Symptome nach einer Impfung, etwa Rötungen und Schwellungen an der Einstichstelle oder Kopfschmerzen und Fieber, die nach einiger Zeit wieder abklingen.

Zudem gibt es Impfnebenwirkungen. Als Nebenwirkungen werden in Deutschland laut Arzneimittelgesetz "schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen auf das Arzneimittel" angesehen. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind solche, "die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen."

Als Impfschäden werden wiederum nach dem Infektionsschutzgesetz Krankheitserscheinungen definiert, die nach einer Impfung auftreten, in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen könnten und über eine Impfreaktion hinausgehen.

Corona-Impfungen: Welche Impfschäden gibt es?

Mittlerweile sind einige sehr seltene, schwere Nebenwirkungen der Corona-Impfung bekannt. Dieser erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in seinen Sicherheitsberichten. Dazu zählen:

  • Herzmuskel- beziehungsweise Herzbeutelentzündungen (Myo-/Perikarditis)
  • Sinusvenenthrombosen im Gehirn
  • das Guillain-Barré-Syndrom

Diese Nebenwirkungen treten laut PEI sehr selten, das heißt mit einer Häufigkeit von weniger als einem Fall pro 10.000 Impfungen, auf.

Nach der Corona-Impfung: Was ist das Post-Vac-Syndrom?

Neben den bekannten Nebenwirkungen gibt es vereinzelt Fälle von Menschen, die nach der Corona-Impfung Symptome entwickeln, die denen von Long Covid und Post Covid ähneln. Dafür hat sich – in Anlehnung an die Erkrankung nach einer Corona-Infektion – der Begriff Post-Vac-Syndrom entwickelt. Der Kardiologe Bernhard Schieffer, der am Universitätsklinikum in Marburg zu Post-Vac forscht, bezeichnet die Erkrankung aufgrund des ähnlichen Symptombildes als "Post-Covid nach einer Impfung".

Neben kardiologischen Problemen, wie Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen, leiden die Betroffenen häufig auch an Nervenschmerzen und Muskelschwächen sowie an neurokognitiven Störungen wie etwa Brainfog. Langfristig kann sich daraus auch das chronische Fatigue-Syndrom ME/CFS entwickeln.

Mehr zum Thema: Post-Vac-Syndrom – wenn die Impfung krank macht

Wie häufig sind Impfschäden?

Verdachtsfälle von Impf-Nebenwirkungen werden in Deutschland beim Paul-Ehrlich-Institut erfasst. Bis Ende Februar 2023 wurden dem Institut 283.978 Verdachtsfälle nicht schwerwiegender Nebenwirkungen von Covid-19-Impfstoffen und 54.879 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen gemeldet. Diese Zahlen beziehen sich allerdings nur auf Verdachtsfälle und hätten daher keine Aussagekraft über die tatsächliche Häufigkeit von Nebenwirkungen, betont das PEI.

Zudem verzeichnete das Paul-Ehrlich-Institut bis Ende Juni 2022 insgesamt 120 Fälle bei denen zwischen einem Todesfall und der Corona-Impfung ein "wahrscheinlicher oder möglicher ursächlicher Zusammenhang" anerkannt wurde. Insgesamt liegt die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle damit im Promillebereich. Zum Vergleich: Nach Zahlen des Robert Koch-Instituts wurden in Deutschland bisher rund 192 Millionen Impfdosen verabreicht.

Corona-Impfschäden: Was können Betroffene tun?

Laut Infektionsschutzgesetz haben Personen, die durch eine Impfung eine Schädigung erlitten haben, einen Anspruch auf Versorgungszahlungen. Zuständig dafür sind die Versorgungsämter der Bundesländer. Um das Geld zu bekommen, müssen Betroffene allerdings nachweisen, dass ein medizinischer Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Impfung besteht. Bisher wurden nur sehr wenige Anträge tatsächlich bewilligt. Nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" wurden bis März über 6600 Anträge bei den Versorgungsämtern gestellt, aber nur 285 genehmigt.

(csr)