Göttingen.

Der Landkreis Göttingen sucht Jugendschöffen, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen am Landgericht Göttingen oder an den Amtsgerichten in Duderstadt, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg oder Osterode mitwirken. Ein erster Aufruf für Bewerbungen für die Amtszeit 2019 bis 2023 war im Februar erfolgt. In einigen Amtsgerichtsbezirken konnten bisher noch nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden.

Insbesondere werden für die Amtsgerichtsbezirke Hann. Münden und Osterode am Harz noch Frauen und Männer gesucht, die sich auf das Ehrenamt bewerben. Für den Amtsgerichtsbezirk Göttingen werden noch Männer aufgefordert, Bewerbungen einzureichen. Auch Interessierte aus anderen Amtsgerichtsbezirken können sich weiterhin bewerben.

Schöffen als ehrenamtliche Richter sollen über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie müssen Beweise würdigen und aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden entscheiden können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen besondere Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen können. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Göttingen wohnen und am 1. Januar .2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsan-gehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen werden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13. Juni beschlossen.

Nähere Informationen und das Bewerbungsformular sind auf der Webseite des Landkreises Göttin-gen zu finden unter www.
landkreisgoettingen.de, Suchwort „Schöffenwahl“. Bewerbungen bis zum 22. Mai 2018 an den Landkreis Göttingen, Fachbereich Jugend, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen.