Berlin. Altkanzler Schröder wollte sein Berliner Büro wieder. Dafür zog er vor das Berliner Verwaltungsgericht – das wies seine Klage zurück.

Um 09.30 Uhr eröffnet Gerichtspräsidentin Erna Xalter ein ungewöhnliches Verfahren: Vor dem Berliner Verwaltungsgericht stehen sich gegenüber: Ex-Kanzler Gerhard Schröder und die Bundesrepublik Deutschland. Verhandelt wird in Raum 0416, ob Schröder weiterhin ein Altkanzlerbüro zusteht. Der Plenarsaal ist nüchtern, aber groß genug für alle Prozessbeobachter. Das Interesse an dem Verfahren mit dem Aktenzeichen VG 2 K 238/22 ist immens. Denn es geht auch um die grundsätzliche Frage, welche Privilegien früheren Bundeskanzlern zustehen.

Schröder selbst ist nicht zu der Verhandlung gekommen, er ist verreist und lässt sich in dem Rechtsstreit mit dem Bundeskanzleramt durch seine Anwälte Ralph Heiermann und Michael Nagel vertreten. Die wollen mit der Klage erreichen, dass der SPD-Politiker aufgrund seines Status als Ex-Kanzler wie seine Vorgänger "auf Lebenszeit" das Recht auf ein Büro hat.

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Schröders Büro: Sieben Zimmer, vier Mitarbeiter – für 407.000 Euro

Dass der Haushaltsausschuss des Bundestages Schröder das Büroprivileg vor einem Jahr entzog, hält der 79-Jährige – nach den Worten seiner Anwälte noch immer ein "brillanter Jurist" – für rechtswidrig. Zuletzt verfügte Schröder über sieben Räume in einem Bundestagsgebäude mit vier Stellen, die aus der Staatskasse bezahlt wurden.

Aus dem Bundeshaushalt flossen dafür 2021 knapp 407.000 Euro, die Räume stellte die SPD-Fraktion. Doch dann griff Schröders Freund Wladimir Putin die Ukraine an. Der Sozialdemokrat geriet wegen seiner bereits zuvor umstrittenen Nähe zu Russlands Staatschef und seiner Lobbyarbeit für russische Energiekonzerne massiv in die Kritik.

Vor diesem Hintergrund erkannte der Haushaltsausschuss Schröder im Mai 2022 das Recht auf sein Büro ab – begründete dies offiziell aber nicht mit dessen auch nach Kriegsbeginn ungebrochener Nähe zu Putin. Zur Rechtfertigung hieß es, dass Schröder keine Verpflichtungen aus seinem früheren Amt wahrnehme. Lesen Sie den Hintergrund: Schröder kämpft um sein Büro – Was treibt den Altkanzler an?

Privilegien für Altkanzler haben Tradition

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung referiert Gerichtspräsidentin Xalter die Entwicklung, früheren Kanzlern nach Ausscheiden aus dem Amt Büros und Mitarbeiter zu stellen. Es ging 1963 los bei Konrad Adenauer, dessen Büro noch die CDU finanzierte. Ludwig Erhard bekam 1966 bereits eine Sekretärin vom Bundeskanzleramt und einen persönlichen Referenten.

Über die Zeit wuchs die aus Steuergeldern bezahlte Ausstattung, es kamen Kraftfahrer samt Wagen und weitere Stellen hinzu. Aus dem Kraftfahrer wurde ein Chefkraftfahrer, zu einem Büroleiter kam ein zweiter, Schröders Nachfolgerin Angela Merkel (CDU) bekam schließlich neun Stellen genehmigt. Es könne also festgehalten werden: "Seit über 50 Jahren besteht eine einheitliche und dauernde Übung darin, die Bundeskanzler a.D. mit Büros auszustatten auf Lebenszeit", schließt Xalter den Rückblick.

Allerdings macht die Richterin deutlich, dass es viele rechtliche Fragen gebe. Was seien die Aufgaben eines Ex-Kanzlers? Und wie wirke es auf die Demokratie, wenn sich eine solche Begünstigung aus einem früheren Amt so "intransparent" entwickele, fragt Xalter. Verliert Schröder sein Büro, könnte das auch Folgen haben für Merkel und alle zukünftigen Altkanzler.

Die Anwälte des Klägers, Ralph Heiermann (l) und Michael Nagel stehen bei der Verhandlung des Berliner Verwaltungsgerichts.
Die Anwälte des Klägers, Ralph Heiermann (l) und Michael Nagel stehen bei der Verhandlung des Berliner Verwaltungsgerichts. © Bernd von Jutrczenka/dpa

Schröder der "Kleinkönig"?

Dass Schröder keine Aufgaben eines Ex-Kanzlers mehr wahrnehme, will dessen Anwalt ohnehin nicht auf seinem Mandanten sitzen lassen. Es gebe zahlreiche Anfragen von Bürgern und der Presse, außerdem sei Schröder weiterhin aktiv, so habe er sich etwa vor ein paar Jahren für die Freilassung des Journalisten Deniz Yücel in der Türkei engagiert und kürzlich an den Trauerfeiern für die verstorbenen Politiker Hans Modrow und Antje Vollmer teilgenommen, berichtet Heiermann.

Das tue Schröder doch nicht als Privatmann oder aus "Lust und Langeweile". Und soweit ihm bekannt sei, schreibe Angela Merkel derzeit doch auch nur in erster Linie ihre Memoiren, fügt Heiermann hinzu. Gegenanwalt Wolfram Hertel kritisiert, Schröders Vertreter wolle einen Anspruch auf "lebenslange Appanagen" wie für einen "Kleinkönig".

Richterin Xalter spricht zudem einen – wenn auch nicht juristisch, aber politisch – heiklen Punkt an: "Was ist eigentlich mit dem Ukraine-Krieg?", fragt sie die Anwälte des Bundeskanzleramts danach, wieso ausgerechnet nach Kriegsbeginn das Vorgehen gegen Schröder ins Rollen kam. "Das müssen sie den Haushaltsausschuss fragen", antwortet Hertel lediglich. Schröder-Anwalt Heiermann kritisiert, in einem Rechtsstaat dürfe man nicht für persönlichen Beziehungen bestraft werden.

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Kein Anspruch auf Mitarbeiter

"High Noon", sagt Xalter um 12 Uhr und schließt die Verhandlung. Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Nach fast dreieinhalb Stunden betritt die Gerichtspräsidentin wieder Saal 0416. "Die Klage ist abgewiesen", verkündet Xalter. Zur Begründung führt sie aus: Einerseits richte sich die Forderung nach den Räumen im Bundestag mit einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland an die falsche Adresse – schließlich seien diese von der SPD-Bundestagsfraktion gestellt worden.

Auch die Mitarbeiter kann Schröder nicht einklagen. Obwohl die Ex-Kanzler nach jahrzehntelanger Tradition Büros und Ausstattung erhalten, bestehe darauf kein Anspruch. Es ist eine komplette Niederlage für Gerhard Schröder. Er kann in Berufung gehen. Die Anwälte beider Seiten äußern sich direkt nach der Urteilsverkündung nicht.

Ein grundsätzliches Nachspiel ist ohnehin möglich: "Die Verhandlung hat gezeigt, dass die bisherige Rechtslage ausgesprochen lückenhaft ist", sagt ein Gerichtssprecher. Möglicherweise sehe sich der Gesetzgeber nun gefordert, die Frage der Altkanzler-Büros auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen.