Berlin. Die Mieten sollen wegen des Heizungsgesetzes nicht steigen. Dazu hat sich SPD-Chefin Esken bekannt – und einen Vorschlag unterbreitet.
Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken will hohe Belastungen für Mieterinnen und Mieter wegen der Ampel-Pläne zum Heizungstausch verhindern. „Wir werden nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter vor übermäßigen Belastungen schützen“, sagte sie der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwoch). „Die Investitionen, die bei den Heizungen getätigt werden müssen, dürfen nicht einfach so auf die Mieten umgelegt werden.“ Die Wärmewende dürfe nicht dazu führen, dass Menschen „aus ihrer Wohnung raussaniert“ werden.
Welche Förderung es für große Wohnungsunternehmen geben wird, die ihre Anlagen perspektivisch auf klimafreundlichere Heizungen umstellen müssen, ist noch völlig unklar. Mieterinnen und Mieter stehen dem Vorhaben von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) deshalb ratlos gegenüber. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, hatte bereits im Gespräch mit dieser Redaktion beklagt, das neue Gebäudeenergiegesetz schütze die Mieterinnen und Mieter nicht – weder vor Mieterhöhungen noch vor hohen Heizkosten nach der Umstellung auf erneuerbare Energien.
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Heizungstausch: Verband errechnet drastische Mehrkosten
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW hat nun erstmals berechnet, welche finanziellen Folgen das Heizungsgesetz haben könnte. Die Mehrkosten könnten sich durchschnittlich im Monat auf 1,87 Euro pro Quadratmeter belaufen.
Die Ampel-Regierung will mit dem Gebäudeenergiegesetz den langfristigen Abschied von Öl- und Gasheizungen einläuten. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Gesetzesänderungen sollen vor der Sommerpause verabschiedet werden. Unter anderem aus der Union gibt es heftige Kritik an den Plänen – vor allem wegen der damit verbundenen Kosten.
Bezeichnung der Förderung | Zuschuss in Prozent |
Grundförderung ("Basis-Zuschuss") | 30 |
Geschwindigkeitsbonus | 20 (ab 2024 – sinkt über die Jahre) |
Bonus für WP mit natürlichem Kältemittel | 5 |
Bonus für Haushalte mit Einkommen unter 40.000 Euro | 30 |
In Summe sind theoretisch 85 Prozent Förderung möglich. Der Gesetzgeber hat die maximal Fördersumme aber auf 70 Prozent gedeckelt. Die maximale Fördersumme liegt bei 30.000 Euro. Bei 70 Prozent Deckelung ist somit maximal ein Zuschuss von 21.000 Euro möglich.
„Eine Förderung mit der Gießkanne wird es nicht geben“, sagte SPD-Chefin Esken. „Wir wollen und wir werden nicht Einkommensmillionäre schützen, die eine Wärmepumpe einbauen müssen.“ Sie schlug vor, dafür zu sorgen, dass Hilfen versteuert werden müssten. (fmg/mit Material von dpa)
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