Berlin. Im Jahr 2022 wurde das Baurecht geändert, um schneller Flüchtlingsunterkünfte zu bauen. Die Immobilienwirtschaft will das ausweiten.

Vor dem Flüchtlingsgipfel an diesem Mittwoch fordert die Immobilienwirtschaft, durch gesetzliche Veränderungen eine schnelle Schaffung von neuem Wohnraum zu ermöglichen. Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), sagte dieser Redaktion: „Die Beschleunigungsmaßnahmen, die befristet für den Bau von Flüchtlingsunterkünften im Paragraf 246 BauGB geschaffen wurden, sollten unverzüglich auch für den Bau von neuem günstigen Wohnraum geöffnet werden. Diese Wohnungen brauchen wir schnell, und sie sollten allen Bevölkerungsgruppen zugänglich gemacht werden.“

Der Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Der Krieg in der Ukraine verschärft das Problem.
Der Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Der Krieg in der Ukraine verschärft das Problem. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Damit die Länder und Kommunen unkompliziert Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine bauen können, hatte der Bundestag vergangenes Jahr die Änderung des Paragrafen 246 im Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die ohnehin angespannt Lage auf dem Wohnungsmarkt würde sich aber mit dem Zuzug geflüchteter Ukrainer noch verschärfen, so der ZIA, da diese keinen Asylantrag mehr stellen müssten, sondern direkt arbeiten und wohnen könnten.

„Es ist jetzt dringender denn je, mehr Unterbringungsmöglichkeiten auf dem regulären Wohnungsmarkt zu schaffen, die allen offenstehen“, sagte Wittke. „Nur so können auf Dauer Konflikte zwischen heimischen Wohnungssuchenden und Kriegsflüchtlingen vermieden werden.“