Goslar. Wer sich in einer Ferienwohnung im Landkreis Goslar aufhält, muss spätestens bis kommenden Mittwoch abreisen.

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus untersagt der Landkreis Goslar im Harz die Nutzung von Ferien- oder Zweitwohnungen. Die Verfügung gelte ab Samstag bis mindestens 18. April, teilte die Kreisverwaltung am Freitag mit. Wer sich in einer solchen Wohnung aufhalte, müsse spätestens bis kommenden Mittwoch (25. März) abreisen.

Die Wohnungen dürften nur aus zwingenden beruflichen, medizinischen oder familiären Gründen genutzt werden. Im Landkreis Goslar gebe es mehrere Tausend Zweitwohnungen, die oft nicht von den Eigentümern, sondern von Feriengästen genutzt werden, sagte Landkreissprecher Maximilian Strache. Die Verfügung erweitere das bereits bestehende Übernachtungsverbot in Hotels oder Pensionen. dpa

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