Göttingen. Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen hat ein Verbot verfügt. Es ist bereits in Kraft getreten.

Zum Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren lokalen Verbreitung des Coronavirus hat das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen ein Zutrittsverbot verfügt: Es betrifft alle Rückkehrer aus Risikogebieten, die bestimmte Einrichtungen in Stadt und Landkreis 14 Tage nach dem letzten Aufenthalt im Risikogebiet nicht betreten dürfen. Das Verbot gilt ab Freitag, 13. März. Darauf macht der Landkreis in einer Pressemitteilung aufmerksam. Die entsprechend eingestuften Gebiete sind tagesaktuell auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts abrufbar (www.rki.de/ncov-risikogebiete). „Diese Maßnahmen dienen dazu, besonders anfällige Personengruppen zu schützen“, heißt es vonseiten des Landkreises weiter. Auch solle der Betrieb von medizinischen Einrichtungen gewährleistet bleiben.

Konkret betroffen sind: Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen, Tagesbildungsstätten und Heime, Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sowie Tageskliniken (ausgenommen davon sind Menschen, die einer medizinischen Behandlung bedürfen), Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen, Berufsschulen und Hochschulen sowie Landesbildungszentren mit allen ihren Angeboten.

Für Fragen der Bevölkerung rund um das Thema Coronavirus haben Stadt Göttingen und Landkreis Göttingen ein Bürgertelefon eingerichtet. Unter Telefon 0551/7075100 ist das Bürgertelefon täglich, auch am Wochenende, von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr erreichbar. Medizinische Beratung findet dort nicht statt. Bei Verdacht auf eine Infektion sollen Betroffene sich zuerst telefonisch an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden, bevor eine Praxis aufgesucht wird. Außerhalb der ärztlichen Sprechstundenzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung bundesweit telefonisch unter 116 117 erreichbar und gibt Auskunft über den nächstgelegenen Bereitschaftsdienst und das weitere Vorgehen. Der Notruf 112 soll nur bei medizinischen Notfällen (etwa bei unfallbedingten Verletzungen oder hohem Fieber) genutzt werden, um die Erreichbarkeit des Notrufs im Ernstfall zu gewährleisten.

Ein ähnliches Verbot hat auch der Kreis Goslar verhängt, hier gilt allerdings ein generelles Zutrittsverbot in Seniorenheime. Am Freitag meldete auch der Kreis Goslar zudem den ersten bestätigten Corona-Fall.

Mehr zum Thema

Corona- Schulen in Niedersachsen schließen ab Montag

Coronavirus- Schule geschlossen – das müssen Eltern wissen

Drei neue Corona-Fälle in Göttingen und Osterode