Göttingen. Der Kreistag Göttingen beschließt einstimmig die Verleihung dieser Ehrenbezeichnung.

Der Kreistag des Landkreises Göttingen hat Klaus Liebing (Foto) und Lothar Koch die Ehrenbezeichnung „Ehrenlandrat“ verliehen. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Damit würdigt der Kreistag die langjährigen und besonderen Verdienste des aktiven Kreistagsabgeordneten Koch und Liebings als früherem Mitglied des Kreistages des Landkreises Osterode am Harz.

Lothar Koch gehört seit 1981 dem Kreistag an. Der Langenhagener war zunächst Mitglied im Kreistag des ehemaligen Landkreises Göttingen und seit 2016 des neuen Landkreises Göttingen. Koch wurde im Jahr 2001 zum stellvertretenden Landrat gewählt und bekleidete das Amt bis zur jüngsten Kreistagssitzung, in der er seinen Verzicht erklärte.

Klaus Liebing (Neuhof) gehörte erstmals von 1976 bis 1981, anschließend zwischen 1986 und 1996 sowie erneut ab 2001 bis zur Auflösung des Landkreises Osterode am Harz im Jahr 2016 dem Kreistag an. Ab dem Jahr 2006 war er zwei Wahlperioden lang erster stellvertretender Landrat. In diesem Ehrenamt war er insbesondere ab dem Jahr 2011 gefordert, nachdem der damalige Landkreis Osterode im Vorfeld der späteren Fusion mit dem damaligen Landkreis Göttingen auf die Wahl eines hauptamtlichen Landrats verzichtete (wir berichteten).

Erster Träger des Titels

Die Ehrenbezeichnung „Ehrenlandrat“ wurde bislang nur beim früheren Landkreis Göttingen verliehen. Erster Träger des Titels war hier Willi Döring (1992).

Im Jahr 2000 wurde er auf Beschluss des Kreistags Klaus-Peter Bruns und Burghard Freiherr von Bodenhausen zugesprochen.