Göttingen. 16 dieser Kameras, die von den Polizisten am Körper getragen werden, werden auch in Osterode und Bad Lauterberg, eingesetzt.

Seit Anfang des Monats stehen den Beamten im Einsatz- und Streifendienst in allen Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Göttingen sogenannte Bodycams zur Verfügung.

16 dieser Kameras, die von den Polizisten am Körper getragen werden, werden künftig am Inspektionsstandort in Göttingen sowie in den Polizeikommissariaten Osterode, Hann. Münden, Duderstadt und Bad Lauterberg eingesetzt. Darüber informiert die Polizeiinspektion Göttingen in einer Pressemitteilung. Die Kameras wurden am Montag in Göttingen der Öffentlichkeit vorgestellt.

„In den vergangenen Jahren hat die Gewalt, der sich Polizeibeamtinnen und -beamte im täglichen Dienst ausgesetzt sind, in der Häufigkeit, aber auch der Intensität spürbar zugenommen. Dabei bin ich überzeugt, dass der Einsatz von Bodycams einen ebenso wichtigen wie nachhaltigen Beitrag zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz- und Streifendienst leisten kann“, erklärt Uwe Lührig, Präsident der Polizeidirektion Göttingen. „Denn nicht zuletzt die Erfahrungen im Rahmen eines Pilotprojekts in der Polizeiinspektion Hildesheim haben gezeigt, dass Bodycams gerade auch in heiklen Situationen eine deeskalierende Wirkung entfalten können. Durch die flächendeckende Einführung steht diese Möglichkeit künftig den Kolleginnen und Kollegen in allen Inspektionen der Polizeidirektion Göttingen zur Verfügung.“ Lührig weist außerdem darauf hin, dass der Einsatz der Bodycams bei Versammlungen unzulässig ist und sie dort nicht angewendet werden.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bodycams ergeben sich aus den neuen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Demnach kann die Polizei unter bestimmten Bedingungen zur Gefahrenabwehr bzw. zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten durch am Körper getragene Aufzeichnungsgeräte Bild und Tonaufnahmen anfertigen. Dabei ist die Befugnis zum einen an eine gerechtfertigte Annahme geknüpft, dass die Aufnahmen erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib und Leben der Polizeibeamten oder Dritter abzuwenden. Zudem muss die Aufzeichnung offen, also für den Betroffenen erkennbar angefertigt werden.

„Beim Einsatz der Bodycams setzen wir auf ein hohes Maß an Transparenz. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend über die Gründe und die Bedingungen für ihre Nutzung zu informieren“, betonte Lührig.

Thomas Rath, Leiter der Polizeiinspektion Göttingen, weist darauf hin, dass dieser Grundsatz auch für die konkrete Einsatzsituation gelte. „Es ist uns sehr wichtig, dass niemand von polizeilichen Maßnahmen überrascht wird. Daher tragen die Kollegen, die mit einer Bodycam ausgerüstet sind, ein gut sichtbares Schild an ihrer Uniform, das auf die Videoaufzeichnung hinweist. So wollen wir bewusst die deeskalierende Wirkung der Kameras unterstützen“, so Rath. „Dennoch ist den Beamten natürlich gleichsam bewusst, dass die Dokumentation des Einsatzgeschehens möglicherweise auch von beiden Seiten in einem gegen sie gerichteten Ermittlungsverfahren als Beweismittel genutzt werden könnte.“

In der Polizeidirektion Göttingen würden Bodycams ausschließlich von Beamten eingesetzt, die zuvor eine entsprechende Beschulung erhalten haben. Dafür habe die Behörde ein Fortbildungskonzept entwickelt, dass neben den technischen Aspekten insbesondere auch die rechtlichen Voraussetzungen beleuchtet. Die eingesetzten Geräte selbst, deren Kosten sich pro Stück auf 371 Euro belaufen, würden einen hohen technischen Standard bieten, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Zu ihren Funktionen zähle es unter anderem auch, im Bereitschaftsmodus bereits während der 30 Sekunden vor Aktivierung der Kamera Aufzeichnungen anzufertigen. So könne sichergestellt werden, dass relevante Situationen vollständig aufgezeichnet werden. Kommt es nicht zur Aktivierung der Kamera, werden diese sogenannten Pre-Recordings automatisch gelöscht. Damit würden die rechtlichen Bedingungen für den Einsatz der Bodycams uneingeschränkt gewährleistet. Grundsätzlich würden alle Aufnahmen nach einer Frist von 28 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel oder Verfolgung einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit benötigt werden.