Göttingen. In 15 Städten im Landkreis Göttingen sind derzeit mehr als 1.000 Genehmigungen erteilt. 2016 hatte es noch besonders viele Anträge gegeben.

1.016 kleine Waffenscheine sind im Landkreis Göttingen genehmigt – davon 480 im Altkreis Osterode. Diese Zahl bezieht sich auf 15 Städte im Landkreis ohne die Städte Göttingen, Osterode, Duderstadt und Hann. Münden. Diese sind eigenständige Waffenbehörden.

Im Landkreis hatte es 2016 besonders viele Anträge auf einen kleinen Waffenschein gegeben: 296 Anträge waren eingegangen – davon im Altkreis Osterode 140. Im Jahr davor, 2015, wurden nur 42 Anträge gestellt, davon im Altkreis 23. Im Jahr danach, 2017, nahm die Zahl der Anträge wieder ab, es waren 69 im Altkreis Osterode und 160 insgesamt. Im vergangenen Jahr waren es nur noch 74 – 34 davon im Altkreis Osterode. Für die Sösestadt selbst sind aktuell 197 kleine Waffenscheine ausgestellt.

Auch in der Stadtverwaltung ist die Entwicklung der Antragszahlen ähnlich wie im gesamten Landkreis: Seit 2014 wuchs die Anzahl der kleinen Waffenscheine bis 2016 (von sechs über 14 in 2015 auf 57) an, seit 2017 haben sich die Anträge auf etwa 23 im Schnitt eingependelt.

Anderer Trend in Niedersachsen

Niedersachsenweit sieht der Trend anders aus: Die Zahl der Berechtigungen für Schreckschusswaffen hat sich fast verdreifacht. 2014 waren es noch 24.178 Waffenscheine, Ende Juni dieses Jahres zählte man 64.265.

Wer warum im Landkreis Göttingen einen kleinen Waffenschein beantragt, ist unklar. Landkreissprecher Ulrich Lottmann erklärt: „Die Gründe für einen Antrag werden nicht abgefragt.“ Auch von der Stadtverwaltung Osterode können weder bestimmte Personengruppen benannt werden, die Waffenscheine beantragen, noch Gründe für die Antragstellung aufgeführt werden.

Auf Landesebene hält sich die Landesregierung mit einer Deutung des Anstiegs der Waffenscheine zurück. Doch der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Dietmar Schilff sagt: „Es zeigt eine gewisse Verunsicherung in der Bevölkerung. Das subjektive Sicherheitsgefühl ist geringer geworden.“ Auf den Landkreis Göttingen lässt sich das offenbar nicht übertragen. Denn hier geht die Zahl der Anträge pro Jahr nach dem Höchststand im Jahr 2016 rasant zurück.

Der sogenannte kleine Waffenschein gilt für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, für das Führen einer Schusswaffe reicht er zwar nicht aus. Doch Dietmar Schilff äußert trotzdem Bedenken: „Viele Bürger machen sich offenbar keine Gedanken, welche Gefahren eine solche Waffe mit sich bringt.“

Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art verboten.

Als Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein gelten: Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie sichere Aufbewahrung der Waffe.