Göttingen. Das globale Artensterben ist nach einem aktuellen Uno-Bericht dramatisch. Doch langsam vollzieht sich ein Umdenken in der Gesellschaft.

„Gesperrt zum Schutz der Natur“. Wer den 1141 Meter hohen Brocken im Harz erklimmt, wird links und rechts des Weges mit Schildern über die besondere Schutzwürdigkeit der Landschaft informiert. Für den Nationalpark Harz, der sich von Herzberg im Süden bis Bad Harzburg im Norden erstreckt, gelten bestimmte Regeln. Die Wege dürfen nicht verlassen werden. Was der Mensch hineinträgt, muss er auch wieder mit hinausnehmen, etwa Verpackungen, auch Bananenschalen. Ansonsten darf nichts mitgenommen werden, was zur Natur gehört, keine Wurzeln, Steine oder Zweige. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Dass kein Lagerfeuer entzündet werden darf, versteht sich von selbst. Festgeschrieben sind die Vorgaben in einem Nationalpark-Gesetz. Richtlinien finden sich aber auch im Bundesnaturschutzgesetz, das ebenso für Naturschutzgebiete Anwendung findet.

Im Landkreis Göttingen sind 24 Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen. Sie sind über die gesamte Fläche des Kreises verteilt und von unterschiedlicher Größe. Hinzu kommen außerdem acht Landschaftsschutzgebiete mit weniger strengen Regelungen, zudem vier Vogelschutzgebiete und 27 sogenannte FFH-Gebiete. Die Buchstaben stehen für Fauna, Flora, Habitat. FFH-Gebiete sind von der Europäischen Union anerkannte, in der Regel sogar eingeforderte Schutzbereiche. Oft sind sie im Großen und Ganzen identisch mit den bereits länger bestehenden Naturschutzgebieten. „Das kann sein, muss aber nicht“, sagt Prof. Ulrich Heitkamp. Er ist der Naturschutzbeauftragte des Landkreises Göttingen – ein Ehrenamt.