Göttingen. Der 60-Jährige soll sich in einem Heim im Altkreis Osterode an der im Sterben liegenden Frau vergangen haben. Sie starb wenige Tage nach der Tat.

Wegen einer Vergewaltigung in einem Pflegeheim muss sich jetzt ein 60-jähriger Mann vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Dezember vergangenen Jahres eine 81-jährige Bewohnerin eines Pflegeheims im Altkreis Osterode vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte soll zuvor die Tür ihres Einzelzimmers von innen abgeschlossen haben. Laut Anklage soll die 81-Jährige sich zu der Zeit im Sterbeprozess befunden haben und aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage gewesen sein, sich zu bewegen. Wenige Tage nach dem Vorfall sei sie verstorben.

Die Anklage geht davon aus, dass der 60-Jährige die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat. Der Angeklagte leide an einem so genannten amnestischen Syndrom und sei deshalb in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen. Das amnestische Syndrom ist eine Erkrankung des Gehirns, die in den meisten Fällen auf langjährigen Alkoholmissbrauch zurückzuführen ist. Der Angeklagte war einen Tag nach der Tat festgenommen worden und hatte zunächst knapp vier Monate in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf in Untersuchungshaft gesessen. Ende März wurde der Haftbefehl in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt, er ist seitdem im Niedersächsischen Maßregelvollzugszentrum in Moringen untergebracht.

Zum Prozessauftakt erklärte sein Verteidiger, dass man keine Angaben zur Sache machen werde. Das Gericht hat insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt.