Göttingen. Ex-Geschäftsführer hatte sich an der Sterbekasse der Kreisfeuerwehr Northeim bedient. Die zweite Gerichtsinstanz milderte das Urteil ab.

Die Affäre um finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Sterbekasse der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Northeim hat jetzt auch das Landgericht Göttingen beschäftigt. Der langjährige Geschäftsführer der Sterbekasse hatte dort Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Northeim eingelegt. Dieses hatte den 60-Jährigen im August zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Am Dienstag befasste sich in zweiter Instanz das Landgericht mit dem Fall – und kam zu einem milderen Urteil: Die Kammer verurteilte den 60-Jährigen zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Euro (insgesamt 4.200 Euro).

Der Angeklagte habe sich der Untreue schuldig gemacht, befand das Gericht. Er habe zwischen Februar und Oktober 2016 ohne Berechtigung fünfmal jeweils 10.000 Euro (insgesamt 50.000 Euro) von einem Konto der Sterbekasse abgezweigt und auf ein Privatkonto gebucht. Außerdem habe er von einem weiteren Konto 1.700 Euro in bar abgehoben und privat verwendet.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen (insgesamt 4.500 Euro) gefordert hatte. Die Verteidigung wollte eigentlich einen Freispruch erreichen. Nachdem das Gericht deutlich gemacht hatte, dass nach vorläufiger Bewertung kein Freispruch in Frage komme, plädierte der Verteidiger auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen (2.700 Euro).

Der Angeklagte war im Jahr 2000 in den Vorstand der Sterbekasse gewählt worden und hatte seitdem auch das Amt des Geschäftsführers inne. In dieser Funktion war er allein verfügungsberechtigt für sämtliche Konten. Daneben hatte er noch andere Feuerwehrämter inne. Der 60-Jährige sei auch Kassierer des Kreisfeuerwehrverbandes gewesen, berichtete der als Zeuge geladene Kreisbrandmeister Bernd Kühle. Als sich kurz vor Weihnachten 2016 die Polizei bei ihm meldete und ihn von dem Untreueverdacht in Kenntnis setzte, sei er aus allen Wolken gefallen, sagte Kühle.

Wenige Tage später stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor dem Wohnhaus des Angeklagten. Die Ermittler waren tätig geworden, nachdem ein Geldinstitut in Duderstadt Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz erstattet hatte. Der Angeklagte habe sich von Anfang an sehr kooperativ verhalten, sagte der leitende Ermittler. Anders als erwartet befanden sich diverse Unterlagen der Sterbekasse nicht bei ihm zuhause, sondern an seinem Arbeitsplatz in Göttingen, wo er als Vermögensberater bei einer Bank tätig war.

Nach Bekanntwerden der Untreuevorwürfe hatte die Feuerwehr im Kreis Northeim alle Konten der Sterbekasse für den Geschäftsführer gesperrt und ihm Hausverbot für die Geschäftsräume des Kreisfeuerwehrverbandes erteilt. Er sei dann von allen Ämtern zurückgetreten, aber Mitglied der Feuerwehr geblieben, sagte der Angeklagte. Auch seinen Job habe er verloren. Die Bank, für die er auf Provisionsbasis tätig gewesen sei, habe ihm gekündigt.

Anders als bei einem früheren Untreuefall des Kreisfeuerwehrverbands Osterode, wo insgesamt 275.000 Euro auf den Konten der Sterbekasse fehlten, ist dem Kreisfeuerwehrverband Northeim am Ende kein finanzieller Schaden entstanden. Anfang Februar 2017 zahlte die Ehefrau des Angeklagten die unberechtigt abgebuchten Beträge samt Zinsen zurück.

Durch die Umwandlung der Freiheits- in eine Geldstrafe bleibt dem 60-Jährigen, der diverse Waffen besitzt, eine andere Konsequenz erspart: Nach dem Waffengesetz besitzen Personen, die wegen vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit, um eine Waffe führen zu dürfen. Wäre es bei dem erstinstanzlichen Urteil geblieben, hätte ihm der Entzug der waffen- und damit auch der jagdrechtlichen Erlaubnis gedroht.