Göttingen. Gerichte des Landgerichtsbezirks Göttingen haben Geldauflagen 2018 weitergegeben. Mehr als 100 Einrichtungen profitieren davon.
Die Gerichte des Landgerichtsbezirks Göttingen haben im Jahr 2018 erneut Geldauflagen – in diesem Jahr in Höhe von 266.442 Euro, an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen. Es hat sich dabei um Geldauflagen gehandelt, die im Rahmen von Strafverfahren vom Landgericht Göttingen sowie von den Amtsgerichten Herzberg, Osterode, Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Hann. Münden und Northeim zugewiesen worden sind.
Im Jahr 2018 sind die Zuweisungen Einrichtungen aus folgenden Bereichen zugutegekommen: Einrichtungen der Straffälligen- und Bewährungshilfe: 25.446 Euro (Vorjahr: 45.286 Euro), Einrichtungen der allgemeinen Jugendhilfe: 2.450 Euro (Vorjahr: 6.800 Euro), Hilfe für Gesundheitsgeschädigte und Behinderte: 14.806 Euro (Vorjahr: 18.050 Euro), Hilfe für Suchtgefährdete: 2.200 Euro (Vorjahr: 1.130 Euro) , Allgemeines Sozialwesen: 42.830 Euro (Vorjahr: 15.600 Euro), Einrichtungen für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit: 1.800 Euro (Vorjahr: 8.830 Euro), Natur- und Umweltschutz: 750,00 Euro (Vorjahr: keine Zuweisung), Sonstige (unter anderem kirchliche Organisationen): 176.160 Euro (Vorjahr: 164.795 Euro). Die Zuweisungsempfänger sind regelmäßig in einer vom Oberlandesgericht Oldenburg aufgestellten Liste der Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verzeichnet.