Berlin. Medikamente, Haustier, Auto: Ruheständler können einiges von der Steuer absetzen und ihre Steuerlast drücken. Womöglich gar auf null.

Viele Bürger nutzen die Sommermonate, um endlich eine lästige Angelegenheit hinter sich zu bringen: die jährliche Steuererklärung. Das gilt auch für zahlreiche Rentnerinnen und Rentner. Rund sechs Millionen Ruheständler in Deutschland sind steuerpflichtig. Wenn sie ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt deklarieren, gilt es einiges zu beachten. Wer die richtigen Tricks kennt, kann eine Menge Geld sparen. Ein Überblick.

Bin ich als Rentner überhaupt verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen?

Auch Rentner müssen Steuern zahlen – aber nur, sofern ihr zu versteuerndes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Im Moment geht es bei den Steuererklärungen in der Regel um das Steuerjahr 2022. Da lag der Grundfreibetrag für Singles bei 10.347 Euro. Für das laufende Jahr gilt ein Grundfreibetrag von 10.908 Euro. Das wird für die meisten aber erst im kommenden Jahr relevant, wenn es um die Steuererklärung für 2023 geht. Bei gemeinsam veranlagten Paaren ist der Grundfreibetrag doppelt so hoch wie bei Alleinstehenden.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das ist das Einkommen minus Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und Freibeträgen. Für sehr viele Rentner ist die gesetzliche Rente das einzige Einkommen. Andere haben noch weitere steuerpflichtige Einnahmen, etwa Zusatzjobs, Vermietungen und Verpachtungen oder Kapitalanlagen. Die Rente an sich wird aber auch nicht voll berücksichtigt, sondern nur zu einem Teil. Der ändert sich in Abhängigkeit davon, wann die betroffene Person in den Ruhestand gegangen ist. War das bis 2005 der Fall, lag der steuerpflichtige Anteil zu diesem Zeitpunkt bei 50 Prozent.

Senioren bummeln durch eine Fußgängerzone: Rund sechs Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sind steuerpflichtig.
Senioren bummeln durch eine Fußgängerzone: Rund sechs Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sind steuerpflichtig. © picture alliance/dpa | Jan Woitas

Geht jemand hingegen 2023 in Rente, beträgt der steuerpflichtige Teil der ersten vollen Jahresrente 83 Prozent und der Rentenfreibetrag 17 Prozent. Der einmal festgesetzte Freibetrag (in Euro) ändert sich nicht mehr, auch wenn die Rente selbst durch Rentenerhöhungen steigt. Hintergrund ist die langfristige Umstellung von der vor- zur nachgelagerten Besteuerung. In der Vergangenheit griff der Fiskus bei den Rentenbeiträgen zu, ab 2040 besteuert er die neu ausgezahlten Renten komplett. Im Gegenzug können während des Berufslebens die Rentenbeiträge steuerlich geltend gemacht werden.

Was müssen Rentner tun, um Steuern zu sparen?

Dasselbe wie Arbeitnehmer: Sie müssen in ihrer Steuererklärung möglichst viele Aufwendungen geltend machen, die ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Gelingt es, dieses unter den steuerlichen Grundfreibetrag zu drücken, wird überhaupt keine Einkommensteuer fällig.

Arbeitnehmer können im großen Stil Werbungskosten geltend machen. Gilt das auch für Rentner?

Nur eingeschränkt. Bei Arbeitnehmern entstehen Werbungskosten im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit, bei Rentnern nur im Zusammenhang mit dem Rentenbezug. Diese Kosten trägt man in der Steuererklärung in die Anlage R ein. Anerkannt werden beispielsweise die Kosten für eine Steuersoftware oder einen Steuerberater, Gewerkschaftsbeiträge sowie Rechtsberatungs- und Prozesskosten zur Klärung von Rentenansprüchen.

Auch die Gebühren für einen Rentenberater oder die Beiträge für einen Lohnsteuerhilfeverein erkennt das Finanzamt an. Für die Führung des Kontos, auf das die Rente gezahlt wird, berücksichtigt der Fiskus pauschal 16 Euro. Wer keine gesonderten Angaben in der Anlage R macht, profitiert lediglich von einer Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro.

Wie sieht es mit anderen Aufwendungen aus?

Die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung können Rentner als Vorsorgeaufwendungen unbegrenzt geltend machen. Auch die Kosten für private Versicherungen können sie angeben. Das gilt zum Beispiel für eine Unfallversicherung oder diverse Haftpflichtversicherungen – zum Beispiel für privat verursachte Schäden, das eigene Auto oder ein Haustier. Wer in seiner Steuererklärung keine Sonderausgaben geltend macht, wird vom Fiskus nur mit einem mickrigen Pauschbetrag von 36 Euro bedacht. Bei zusammen veranlagten Paaren ist es das Doppelte.

Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Sie können ebenfalls geltend gemacht werden.
Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Sie können ebenfalls geltend gemacht werden. © iStock | istock

Wer Kirchensteuer zahlt, kann auch dies von der Steuer absetzen. „Aber auch Spenden für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke dürfen Sie absetzen. Beträge bis zu 300 Euro erkennt das Finanzamt ohne Spendenbescheinigung an. Für solche Kleinbetragsspenden reicht als Nachweis der Einzahlungsbeleg oder der Kontoauszug“, heißt es beim Lohnsteuerhilfeverein Steuerring. Absetzen lassen sich bis zu einer bestimmten Grenze auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker-Arbeiten.

Kosten für medizinische Behandlungen oder Pflege: Wie geht der Fiskus damit um?

Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Sie können ebenfalls geltend gemacht werden. Das gilt zum Beispiel für verordnete Medikamente oder Zuzahlungen für ein Hörgerät oder den Zahnarzt. Das Finanzamt verlangt stets vom Steuerzahler, einen Eigenanteil zu übernehmen. Dessen Höhe richtet sich nach den individuellen Umständen. Lässt sich nachweisen, dass der alters- oder behindertengerechte Umbau der eigenen Wohnung zwingend erforderlich ist, kann auch hier der Fiskus an den Kosten beteiligt werden. Pflegekosten lassen sich unter bestimmten Bedingungen ebenfalls absetzen.

Müssen alle Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nein. Wer als Ruheständler keine weiteren Einkünfte hat, muss nur eine Erklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil der Brutto-Jahresrente höher ist als der steuerliche Grundfreibetrag. Ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Rentner, die das Finanzamt dazu auffordert.

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