Berlin. An Karfreitag gelten in Deutschland strenge Regeln. Was ist am “stillen Feiertag“ erlaubt, was verboten? Die Gesetze im Überblick.

  • Karfreitag läutet die Osterzeit ein
  • An dem "stillen Feiertag" gelten in Deutschland strenge Regeln
  • Lesen Sie hier, was sie besser nicht tun sollten

Ostern ist für viele Menschen Anlass, um Pläne zu machen. Die Feiertage werden genutzt, um die Familie zu besuchen oder mit Freunden ein paar schöne Stunden zu verbringen. Auch der Frühling motiviert dazu, mehr zu unternehmen. Wichtig für die Planung ist allerdings: An den Osterfeiertagen sind manche Dinge nicht erlaubt.

Grundsätzlich gilt: Je nach Bundesland sind die Gesetze unterschiedlich streng. Bayern und Nordrhein-Westfalen sind in dieser Hinsicht besonders rigoros, Berlin oder Bremen dagegen deutlich lockerer. Was genau gilt an den verschiedenen Tagen rund um Ostern? Wir haben die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst.

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Karfreitag: Diese Regeln gelten am stillen Feiertag

Sogenannte stille Feiertage sind Tage, an denen manche Aktivitäten nicht erlaubt sind. Dabei geht es vor allem darum, Rücksicht auf religiöse Gefühle oder allgemeine Trauer zu nehmen.

Was genau als stiller Feiertag gilt, ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Neben Karfreitag gibt es etwa an Allerheiligen, am Volkstrauertag und am Heiligabend besondere Regeln.

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An Karfreitag gilt unter anderem das sogenannte Tanzverbot, durch das Tanzveranstaltungen untersagt sind. Wie streng die Regel ausgelegt wird, entscheiden die einzelnen Bundesländer. Mancherorts kontrolliert das Ordnungsamt, ob sich Clubs und Bars an das Verbot halten. Das Tanzverbot gilt auch für manche Sportveranstaltungen.

Eine Bronzefigur, die Jesus zeigt, wie er das Kreuz trägt, steht in der Heilig Geist-Kirche in München am Taufbecken.
Eine Bronzefigur, die Jesus zeigt, wie er das Kreuz trägt, steht in der Heilig Geist-Kirche in München am Taufbecken. © Peter Kneffel/dpa | Peter Kneffel/dpa

Wann das Tanzverbot in den einzelnen Bundesländern gilt, lesen Sie hier:

  • Baden-Württemberg: Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr
  • Bayern: Gründonnerstag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Berlin: Karfreitag, 4 bis 21 Uhr
  • Brandenburg: Karfreitag, 0 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Bremen: Karfreitag, 6 bis 21 Uhr
  • Hamburg: Karfreitag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 2 Uhr
  • Hessen: Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Mecklenburg-Vorpommern: Karfreitag, 0 Uhr, bis Karsamstag, 18 Uhr
  • Niedersachsen: Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Nordrhein-Westfalen: Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr
  • Rheinland-Pfalz: Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr
  • Saarland: Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr
  • Sachsen: Karfreitag, 0 bis 24 Uhr
  • Sachsen-Anhalt: Karfreitag, 0 bis 24 Uhr
  • Schleswig-Holstein: Karfreitag, 2 Uhr, bis Karsamstag, 2 Uhr
  • Thüringen: Karfreitag, 0 bis 24 Uhr

Tanzverbot an Karfreitag: Bundesländer unterschiedlich streng

Während die Clubs in Berlin an Karfreitag um 21 Uhr öffnen dürfen, umfasst die Feiertagsruhe in Rheinland-Pfalz ganze 84 Stunden – von Gründonnerstag um 4 Uhr bis Ostersonntag um 16 Uhr. In Bayern brauchen dagegen sogar Konzertveranstaltende eine spezielle Genehmigung.

In NRW, wo das Gesetz ebenfalls besonders streng ausgelegt wird, dürfen darüber hinaus bestimmte Filme nicht öffentlich gezeigt werden. Auch die Bundesliga pausiert an Ostern – öffentliche Sportveranstaltungen sind an Karfreitag in manchen Bundesländern nicht erlaubt.

Private Veranstaltungen sind ebenfalls von den besonderen Regeln betroffen. So muss etwa darauf geachtet werden, dass Nachbarn nicht durch laute Musik gestört werden. In NRW sind gar alle öffentlichen Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen, also zum Beispiel auch die Grillparty im Garten, und sogar Umzüge verboten.

Zu Ostern gelten in den Bundesländern verschiedene Regeln.
Zu Ostern gelten in den Bundesländern verschiedene Regeln. © dpa | Hauke-Christian Dittrich

Karsamstag: Nur eingeschränkt Verbote

Der Karsamstag ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag. Daher greifen an dem Tag auch kaum besondere Regeln. Lediglich das Tanzverbot, das auch an Karfreitag gilt, wird in vielen Bundesländern fortgesetzt.

Ostersonntag und Ostermontag: Diese besonderen Regeln gelten

An Ostersonntag und Ostermontag greifen in allen deutschen Bundesländern die Feiertagsgesetze. Neben dem mancherorts geltenden Tanzverbot sind deshalb öffentliche und vor allem laute Arbeiten, zum Beispiel Renovierungsarbeiten oder Rasenmähen, untersagt.

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Zudem bleiben fast alle Geschäfte geschlossen. Für einige von ihnen – etwa Bäckereien und Cafés – gibt es allerdings Ausnahmen. Besondere Regeln gelten zudem in der Nähe von Kirchen, da der Gottesdienst nicht gestört werden darf. (nfz/reba)