Osterode. Seit 3. November gilt auch in Teilen von Osterode und Herzberg Maskenpflicht. Landkreis und Stadt Göttingen kooperieren bei Kontrollen.

Die Kontrolle der Corona-Beschränkungen und der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, also etwa die Einhaltung der Maskenpflicht, erfolgt durch den städtischen Ordnungsdienst (SOD) der Stadt Göttingen. Gemäß einer Vereinbarung zwischen Stadt Göttingen und Landkreis ist der SOD im gesamten Kreisgebiet eingesetzt und ist durch zehn Beschäftigte des Landkreises verstärkt, erläutert Landkreissprecher Ulrich Lottmann auf Nachfrage unserer Zeitung. Dieses Verfahren wurde bereits im Sommer eingeführt.

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Kontrollen sollen Verständnis herstellen

Die Kontrollen erfolgen nach festgelegten Kontrollplänen sowie anlassbezogen. Dabei geht es in erster Linie darum, Vorgaben und Beschränkungen zu erläutern und Verständnis herzustellen, so Lottmann. Das gilt insbesondere mit Blick auf die jüngsten Vorgaben durch die Landesverordnung und die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes. Bei Uneinsichtigkeit oder vorsätzlichen Verstößen sind auch Bußgelder möglich.

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Corona-Regeln dienen Prävention, nicht Strafe

Die Beschränkungen des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie dienen dem Schutz vor einer Infektion mit dem gefährlichen Virus begründet der Landkreis die kreisweiten Kontrollen. „Es geht um Prävention, nicht um Strafe“, sagt Kreisrätin Marlies Dornieden bei Einführung der Kontrollen. Göttingens Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent Christian Schmetz erläuterte: „Der Stadtordnungsdienst kontrolliert ausschließlich, ob die Corona-Regeln des Landes beziehungsweise die Regeln des Gesundheitsamts für Stadt und Landkreis Göttingen eingehalten werden.“ Die Teams seien eigens für diesen Einsatz geschult. mb

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