Osterode. Der Landkreis Göttingen meldet die aktuellen Corona-Fallzahlen vom Montag und informiert über Anpassungen bei der Maskenpflicht.

Aktuell sind weiterhin 98 Personen im Landkreis Göttingen am Coronavirus erkrankt. Das meldet die Verwaltung. Die Gesamtzahl bestätigter Infizierter beträgt demnach 833.

664 Personen sind wieder von der Infektion genesen. Es besteht unverändert ein Infektionsrisiko mit dem gefährlichen Virus: In Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 sind dem Gesundheitsamt 71 Todesfälle gemeldet.

Zahlen aus den einzelnen Orten

Die Fallzahlen in den Städten und Gemeinden (Gesamtzahl Infizierte / aktuell Erkrankte):

Flecken Adelebsen (6 / 3)
Gemeinde Bad Grund (Harz) (45 / 4)
Stadt Bad Lauterberg im Harz (84 / 10)
Stadt Bad Sachsa (76 / 5)
Flecken Bovenden (7 / 2)
Samtgemeinde Dransfeld (12 / 1)
Stadt Duderstadt (25 / 2)
Gemeinde Friedland (2 / 1)
Samtgemeinde Gieboldehausen (20 / 5)
Gemeinde Gleichen (6 / 0)
Stadt Göttingen (171 / 24)
Stadt Hann. Münden (16 / 0)
Samtgemeinde Hattorf am Harz (43 / 6)
Stadt Herzberg am Harz (207 / 17)
Stadt Osterode am Harz (94 / 17)
Samtgemeinde Radolfshausen (2 / 0)
Gemeinde Rosdorf (8 / 0)
Gemeinde Staufenberg (5 / 1)
Gemeinde Walkenried (4 / 0)

Maskenpflicht wird angepasst: Allgemeinverfügung wird aufgehoben, aber viel ändert sich nicht

Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes zur Maskenpflicht wird im Landkreis Göttingen am Dienstag aufgehoben. Das teilte die Pressestelle des Landkreises mit. Damit entfalle aber nicht generell die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, heißt es, denn die Landesbestimmungen gelten weiterhin. Es werde aber die Möglichkeit für gezielte, also bedarfsgerecht verschärfte und zugleich örtlich begrenzte Vorgaben geschaffen. Das bedeute, dass etwa Schulen oder andere Einrichtungen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eine Maskenpflicht einfordern könnten. Die Maskenpflicht besteht unverändert für Kunden von Geschäften und Einkaufscentern, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken, Sanitätshäusern, Dienstleistungseinrichtungen sowie für öffentliche Verkehrsmittel inklusive Haltestellen und Aufenthaltsbereiche. Das sei per Landesverordnung vorgeschrieben.

Darüber hinaus hatte das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter anderem für alle Krankenhäuser und Heime, medizinische Behandlungen, Besuche kommunaler Verwaltungen, Schulgrundstücke und -flure, Sitzungen von Räten und Kreistag und bestimmte Tätigkeiten vorgeschrieben. Diese pauschalen Vorgaben würden dem regional sehr unterschiedlichen Infektionsgeschehen beziehungsweise den spezifischen örtlichen Bedingungen nicht mehr gerecht. Deshalb werde die Allgemeinverfügung aufgehoben.

Die Verwaltung empfiehlt exponierten Einrichtungen, von sich aus das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen vorzugeben. Beispielhaft gelte unverändert eine Maskenpflicht für Besuche in den Kreishäusern Göttingen und Osterode.

Gemeindeverwaltungen im Kreis fordern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, auf die Maskenpflicht wird an den Eingängen der Rathäuser und Dienststellen hingewiesen. Eine entsprechende Empfehlung geben die Stäbe auch für Schulen und Heime.

Auch wichtig: Corona-Regeln gelten auch an Himmelfahrt

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