Göttingen. Der Landkreis Göttingen weist darauf hin, dass Vorschriften, wie Mindestabstand und Kontaktbeschränkung trotz Lockerungen nach wie vor zu beachten sind.

Mit Wirkung vom 11. Mai wurden die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln erneut gelockert. Wie der Landkreis Göttingen mitteilt, wurde die entsprechende Landesverordnung bezüglich der Stufe zwei des insgesamt fünf Stufen umfassenden Plans auf Niedersachsens Weg zum neuen Alltag mit Corona in der Nacht zu Sonntag von Sozialministerin Carola Reimann (SPD) unterschrieben und trat schließlich am gestrigen Montag in Kraft. So dürfen beispielsweise Restaurants und Cafés unter bestimmten Auflagen wieder öffnen sowie auch Campingplätze unter bestimmten Vorgaben wieder zu touristischen Zwecken genutzt werden (wir berichteten).

Der Landkreis Göttingen weist jedoch nochmals in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass die wichtigsten Regeln unverändert Gültigkeit besitzen: So ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten, sowie der physische Kontakt zu Menschen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, auf ein Minimum zu beschränken. Es sei nach wie vor untersagt, dass sich Gruppen beispielsweise zu Feiern oder zum Grillen treffen.

Mehr Neuinfektionen, weniger Lockerungen

„Diese Regeln sind das einzig wirksame Mittel, um die Ausbreitung des Corona-Virus’ auf niedrigem Niveau zu halten. Die Kontaktbeschränkungen der vergangenen Wochen haben dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren. Dieser Erfolg ist die Grundlage der nun verkündeten Lockerungen“, heißt es dazu in der Pressemitteilung der Verwaltung.

Die schrittweise Lockerung der Beschränkungen sei kein Automatismus. Bund und Länder haben eine Alarmgrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen in einem Landkreis definiert. Für das Land Niedersachsen haben Landesregierung und Kommunen bereits deutlich gemacht, dass schon weit vor Erreichen dieser Alarmgrenze ein Einschreiten erforderlich sein würde, um die medizinische Versorgung von Covid-19-Erkrankten zu gewährleisten.

Kritischer Wert von 50 Neuinfektion im April mehrfach überschritten

Für Stadt und Landkreis Göttingen mit etwa 328.000 Einwohnern habe sich auf dieser Basis für den 8. Mai ein Wert von 2,44 ergeben, also deutlich unter der 50er-Grenze. Erheblich darüber habe er hingegen am 18. April mit 61,58 gelegen – bislang der Spitzenwert. An weiteren 13 Tagen im April wurde der 50er-Richtwert ebenfalls teils deutlich überschritten, gab die Verwaltung jetzt bekannt.

„Jede und Jeder ist nun gefordert, verantwortungsbewusst mit den Lockerungen umzugehen und die weiter bestehenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln einzuhalten. Erneute, konsequente Beschränkungen sind erforderlich, wenn die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich steigt. Sofern sie weiter sinkt, kann vermutlich schon zum 25. Mai die dritte Stufe mit weiteren Lockerungen verkündet werden. Dies hat das Sozialministerium in einer an den Landkreis Göttingen versandten Presse-Information angekündigt“, heißt es vonseiten des Landkreises abschließend.