Hattorf. Der Rat stimmte einer Zweckvereinbarung mit Gieboldehausen und Radolfshausen zur Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle zu.

Die Samtgemeinde Hattorf will mit den beiden benachbarten Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen zum 1. Januar 2020 eine gemeinsame Zentralen Vergabestelle mit Sitz in Gieboldehausen einrichten. Dazu soll eine Zweckvereinbarung getroffen werden. Diesen Beschluss fasste der Samtgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Kosten sollen anteilig durch die drei Kommunen finanziert werden. Der Hattorfer Anteil beträgt demnach 25 Prozent, voraussichtlich circa 20.000 Euro pro Jahr.

Die Vergabestelle soll dann auch den Mitgliedsgemeinden der jeweiligen Samtgemeinden zur Verfügung stehen. Im Stellenplan 2020 der Samtgemeinde Gieboldehausen wird eine zusätzliche Stelle hierfür vorgesehen, die entsprechenden Schritte hierzu hat Gieboldehausen bereits auf den Weg gebracht, heißt es in der Beschlussvorlage.