Leserbrief zum Artikel „Juso-Chef: Tanzverbot an Karfreitag kippen“

Die Diskussion um das Tanzverbot an Karfreitagen kommt jedes Jahr neu in die Medien. Es reicht manchen Menschen eben nicht, dass sie an 364 Tagen im Jahr tanzen können, nein es muss auch noch am Karfreitag sein! Mein Vorschlag: Der Gesetzgeber schafft nicht nur den Karfreitag als staatlich geschützten Feiertag ab, sondern auch den 2. Weihnachtstag, den 2. Ostertag, den 2. Pfingsttag und Christi Himmelfahrt.

Als gläubiger ev.-luth. Christ brauche ich diese Tage nicht als geschützten Feiertag; ich kann auch abends einen Gottesdienst besuchen. Schließlich geht das am Buß- und Bettag auch, der als Feiertag der Finanzierung der Pflegeversicherung zum Opfer fiel. Die ersten Christen kamen ja auch nicht in den Genuss eines geschützten Feiertages zur Ausübung ihres Glaubens. Wer sich an den genannten Tagen vergnügen will, soll das dann nach Herzenslust tun können – nur muss er dann eben einen Urlaubstag dafür opfern.