Osterode. Schneeschieben: Wie muss der Winterdienst vor der eigenen Haustür erfolgen? Das müssen Hausbesitzer und Mieter im Altkreis Osterode am Harz wissen.

  • Es schneit im Harz. Neuer Schnee bedeutet auch wieder Schneeschippen
  • Hausbesitzer oder auch Mieter sind zum Winterdienst speziell an Bürgersteigen verpflichtet
  • Diese Regelungen gelten in den Kommunen im Altkreis Osterode beim Winterdienst genau

Die einen mögen ihn, die anderen eher nicht. Fest steht: Der Winter hat den Harz nach wie vor fest im Griff. Doch während sich Wintersportler und Touristiker freuen, sorgt die Witterung für die Mitarbeiter im Winterdienst sowie bei Hausbesitzern für Arbeit, denn es gilt, jetzt wieder Straßen und Gehwege sowie Einfahrten zu räumen. Unsere Redaktion hat einmal die bestehenden rechtlichen Regelungen in den Kommunen im Altkreis Osterode zusammengefasst. Grundsätzlich geregelt wird der Winterdienst in der sogenannten Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung.

So ist der Winterdienst in der Stadt Osterode geregelt:

  • Gehwege und Bürgersteige bzw. die Zugänge zu Grundstücken sind auf einer Fläche von mindestens 1,50 Meter Breite von Schnee und Eis zu befreien. Sollte es keinen Gehweg geben, gilt die Regelung für den Rand der Straße (Paragraf 4, Absatz 2 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung).
  • Schnee oder entstandene Glätte sind an Werktagen spätestens zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr umgehend zu beseitigen.
  • Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am folgenden Tag bis spätestens 7 Uhr oder, wenn der folgende Tag ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, bis 9 Uhr zu beseitigen.
  • Die komplette Regelung ist auf hier auf der Homepage der Stadt Osterode nachzulesen.

Diese Pflichten haben Hausbesitzer in der Stadt Herzberg:

  • Gehwege und Bürgersteige bzw. die Zugänge zu Grundstücken sind auf einer Fläche von mindestens 1 Meter Breite von Schnee und Eis zu befreien. Sollte es keinen Gehweg geben, gilt die Regelung für den Rand der Straße (Paragraf 3, Absatz 1 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung).
  • Schnee oder entstandene Glätte sind an Werktagen spätestens bis 8 Uhr morgens sowie an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr zu beseitigen. Sollte es der Schneefall nötig machen, ist das Räumen bis 20 Uhr zu wiederholen.
  • Die komplette Regelung ist hier auf der Homepage der Stadt Herzberg nachzulesen bzw. herunterladbar.

Zu diesen Zeiten muss der Winterdienst in der Samtgemeinde Hattorf erfolgen:

  • Gehwege und Bürgersteige bzw. die Zugänge zu Grundstücken sind auf einer Fläche von mindestens 1 Meter Breite von Schnee und Eis zu befreien. Sollte es keinen Gehweg geben, gilt die Regelung für den Rand der Straße (Paragraf 5, Absatz 1 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung).
  • Schnee oder entstandene Glätte sind an Werktagen spätestens bis 7 Uhr morgens sowie an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr zu beseitigen. Sollte es der Schneefall nötig machen, ist das Räumen bis 20 Uhr zu wiederholen.
  • Die komplette Regelung ist hier auf der Homepage der Samtgemeinde Hattorf nachzulesen.

In der Stadt Bad Lauterberg sind Schnee und Eis wie folgt zu räumen:

  • Gehwege und Bürgersteige bzw. die Zugänge zu Grundstücken sind auf einer Fläche von mindestens 1 Meter Breite von Schnee und Eis zu befreien. Sollte es keinen Gehweg geben, gilt die Regelung für den Rand der Straße (Paragraf 5, Absatz 1 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung).
  • Schnee oder entstandene Glätte sind an Werktagen spätestens bis 7 Uhr morgens sowie an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr zu beseitigen. Sollte es der Schneefall nötig machen, ist das Räumen bis 20 Uhr zu wiederholen.
  • Die komplette Regelung ist hier auf der Homepage der Stadt Bad Lauterberg nachzulesen.
Eis statt Schnee mussten Hauseigentümer im Südharz nach dem gefrierenden Regen Mitte Dezember 2022 von den Bürgersteigen räumen. 
Eis statt Schnee mussten Hauseigentümer im Südharz nach dem gefrierenden Regen Mitte Dezember 2022 von den Bürgersteigen räumen.  © HK | Thorsten Berthold

So ist der Winterdienst für Hausbesitzer in der Stadt Bad Sachsa geregelt:

  • Gehwege und Bürgersteige bzw. die Zugänge zu Grundstücken sind auf einer Fläche von mindestens 1,20 Meter Breite von Schnee und Eis zu befreien. Sollte es keinen Gehweg geben, gilt die Regelung für den Rand der Straße (Paragraf 3, Absatz 1 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung).
  • Schnee oder entstandene Glätte sind an Werktagen spätestens bis 7.30 Uhr morgens sowie an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr zu beseitigen. Sollte es der Schneefall nötig machen, ist das Räumen bis 20 Uhr zu wiederholen.
  • Die komplette Regelung ist hier auf der Homepage der Stadt Bad Sachsa nachzulesen.

In der Gemeinde Walkenried gelten folgende Regeln beim Räumen im Winter:

  • Gehwege und Bürgersteige bzw. die Zugänge zu Grundstücken sind auf einer Fläche von mindestens 1 Meter Breite von Schnee und Eis zu befreien. Sollte es keinen Gehweg geben, gilt die Regelung für den Rand der Straße (Paragraf 3, Absatz 3 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung).
  • Schnee oder entstandene Glätte sind an Werktagen spätestens bis 8 Uhr morgens sowie an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr zu beseitigen. Sollte es der Schneefall nötig machen, ist das Räumen bis 20 Uhr zu wiederholen.
  • Die komplette Regelung ist hier auf der Homepage der Gemeinde Walkenried nachzulesen.
Ein Anwohner räumt Schnee mit einer Fräse. 
Ein Anwohner räumt Schnee mit einer Fräse.  © HK | Thorsten Berthold

Diese Pflichten haben Bewohner in der Gemeinde Bad Grund beim Winterdienst:

  • Gehwege und Bürgersteige bzw. die Zugänge zu Grundstücken sind auf einer Fläche von mindestens 1,20 Meter Breite von Schnee und Eis zu befreien. Sollte es keinen Gehweg geben, gilt die Regelung für den Rand der Straße (Paragraf 3, Absatz 2 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung).
  • Schnee oder entstandene Glätte sind an Werktagen spätestens bis 7 Uhr morgens sowie an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr zu beseitigen. Sollte es der Schneefall nötig machen, ist das Räumen bis 20 Uhr zu wiederholen.
  • Die komplette Regelung ist hier auf der Homepage der Gemeinde Bad Grund nachzulesen.

Das gilt es generell beim Winterdienst zu beachten:

  • Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Straßenverkehr auf der Fahrbahn, einem Radweg oder einem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. Insbesondere dürfen Schnee und Eis nicht auf Fahrbahnen und in Gewässer geschoben werden.
  • Bei Glätte ist mit Splitt, Sand, Streu- oder Feuchtsalz oder mit anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.
  • In dem Zusammenhang gibt es auch eine einfache Regel: Der Einsatz von Streusalz sollte nach der Maßgabe „so viel nötig, so wenig wie möglich“ erfolgen.
  • Probleme gibt es zudem immer wieder bei der Frage, wer räumen muss. In der Pflicht steht generell der Grundstücksbesitzer, der dies aber an Mieter weitergeben kann.

Lesen Sie auch: So funktioniert der Winterdienst bei den Kommunen.

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