Bad Sachsa. Was Cybermobbing bewirkt, wie schnell Polizei und Staatsanwalt ermitteln – dies erfuhren die Schüler der 8. Klassen des Gymnasiums Pädagogium.

In Summe sieben Jahre Gefängnis – so könnte das maximale Strafmaß bei Erwachsenen im Falle einer Verurteilung wegen übler Nachrede, Verbreitung pornografischer Schriften sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen aussehen; ausgelöst durch ein einziges Foto, das in einen Chat gestellt wurde. Als Jugendrichterin Annett Cron in der Aula des Pädagogiums den Schüler der 8. Klassen dies erzählt, war es auf einmal wieder still.

Im Rahmen eines Aktionstages Cybermobbing hatten die Schülerinnen und Schüler zuvor an einem Rollenspiel besonderer Art teilgenommen, das letztlich in einer simulierten Verhandlung vor dem Jugendgericht mündete. Ausgangspunkt war dabei ein Foto einer Jugendlichen, die sich spärlich bekleidet und in sexuell eindeutiger Pose ihrem Ex-Freund gezeigt hatte. Dieser – einer der späteren beiden Hauptangeklagten – hatte die Datei an eine Freundin weitergeben, die das Foto wiederum in einer Chatgruppe postete. Und was dort zwischen „käsewürstchen“, „david“, „gott“ und Co diskutiert wurde, wurde schnell strafrechtlich relevant. Das junge Mädchen auf dem Foto wurde schnell für ihr Aussehen, ihre Art, zum Teil auf das Heftigste beleidigt. So wurde aus dem vermeintlich harmlosen Chat untereinander bitterer Ernst, denn aufgrund der angenommenen Anzeige der Mutter trat der Fall von der digitalen in die reale Welt ein.