Bad Sachsa. Die beteiligten Parteien einigten sich auf einen gerichtlichen Vergleich.

Der Rechtsstreit um den Erlebnismarkt in Bad Sachsa ist beendet. Wie das Verwaltungsgericht Göttingen jetzt mitteilte, haben die beiden betroffenen Parteien einen gerichtlichen Vergleich (Aktenzeichen 1 B 408/18) getroffen, der Rechtsstreit ist somit gütlich beigelegt.

„Einer streitigen gerichtlichen Entscheidung bedarf es daher nicht mehr“, heißt es weiter in der offiziellen Mitteilung des Verwaltungsgerichts in der Universitätsstadt.