Bad Lauterberg. Am Montagmorgen erreichte der Landkreis Göttingen den Inzidenzwert von 35. Damit treten neue Regeln in Kraft. Die Corona-Fallzahlen steigen.

Am Montagmorgen überstieg der Landkreis Göttingen laut Statistik des Landes Niedersachsen den Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit 39,6 Fällen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen. Damit treten neue Regeln wie Maskenpflicht in weiteren Bereichen und eine Sperrstunde in der Gastronomie in Kraft.

Maskenpflicht auf Boulevard Bad Lauterberg

Für den sogenannten „Boulevard“ in Bad Lauterberg, die Hauptstraße zwischen den Hausnummern 71 und 166, wird nun eine aktuelle Allgemeinverfügung durch den Landkreis und die Stadt Göttingen wirksam. Demnach muss in diesen Bereichen jede Person in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske tragen. Gleiches gilt für bestimmte Bereiche der Göttinger Innenstadt (siehe unten). Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

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Diese Regelung begründet sich mit den verhältnismäßig engen räumlichen Gegebenheiten in der Göttinger Innenstadt und dem Lauterberger Boulevard im Verhältnis zur Einwohnerzahl, wie Landkreis-Sprecherin Andrea Riedel-Elsner unserer Zeitung sagte. Es sind die beiden einzigen Orte im Landkreis, wo diese Maßnahme derzeit erforderlich ist.

Update: Aktuelle Fallzahlen aus Göttingen und dem Altkreis Osterode

Die Zahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen lag am Montag bei 156 (Freitag: 121). Die Gesamtzahl bestätigter Infektionen mit dem Virus liegt bei 1.725; davon sind 643 in der Stadt Göttingen gemeldet. Laut Verwaltung gelten 1.484 Personen als genesen, 85 sind in Verbindung mit Covid-19 verstorben.

Fallzahlen im Altkreis Osterode:

  • Gemeinde Bad Grund 48 Infizierte/2 Erkrankte
  • Stadt Bad Lauterberg 102/9
  • Stadt Bad Sachsa 83/2
  • SG Hattorf 58/12
  • Stadt Herzberg 224/7
  • Stadt Osterode 112/6
  • Gemeinde Walkenried 4/0

Sperrstunde und Maskenpflicht: Die Regeln im Detail

Auf Basis der niedersächsischen Verordnung hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen Maßnahmen da wo erforderlich wie folgt konkretisiert:

  • Auf den Wallanlagen, innerhalb des Walls (Innenstadt) sowie am Albaniplatz der Stadt Göttingen und in der Fußgängerzone in Bad Lauterberg soll in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Das Land gibt vor, dass maximal 15 Personen privat zusammenkommen bzw. feiern dürfen. Das gilt sowohl beim Aufenthalt in Privaträumen als auch unter freiem Himmel. In Gaststätten und anderen öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten dürfen bis zu 25 Personen für private Feiern zusammenkommen.
  • Die Vorgabe des Landes, die Zahl der Gäste bei Veranstaltungen mit sitzendem Publikum zu beschränken, wurde vom Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen umgesetzt: Zulässig sind 250 Gäste. Bei Vorlage eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts sind Ausnahmen möglich.
  • Die Landesvorgabe sieht außerdem eine Sperrzeit in der Gastronomie von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens vor. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

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    Die neuen Corona-Regeln in Niedersachsen ab Oktober in der kompakten Übersicht. © Verwaltung | Land Niedersachsen

    „Die zweite Welle und einen Lockdown können wir nur abwenden, wenn wir uns alle an die Regeln halten. Mehr denn je kommt es auf die Gemeinschaft und auf die Verantwortung jeder und jedes einzelnen an, sich und andere zu schützen“, unterstreicht Petra Broistedt. Als Dezernentin der Stadt Göttingen ist sie für das Gesundheitsamt zuständig und leitet zudem den Stab für außergewöhnliche Ereignisse. „In diesen Zeiten sollte unabhängig von einer behördlichen Anordnung überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen – wie beispielsweise in Innenstadtbereichen – das Tragen einer Alltagsmaske selbstverständlich sein. Das ist ein geringer Aufwand für jede und jeden, aber eine effektive und solidarische Schutzmaßnahme, die allen zugutekommt.“ Die inzwischen berühmte AHA-Regel – also auf Abstand und Hygiene achten sowie eine Alltagsmaske tragen – gelte nach wie vor und müsse gerade jetzt in der kälteren Jahreszeit um das L für ausreichendes Lüften ergänzt werden, so Dezernentin Broistedt.

    Bürgertelefon ist wieder geschaltet

    Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Göttingen ist seit letzter Woche wieder besetzt. Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 0551/7075-100 von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr.

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