Bad Grund. Schuld ist die Coronavirus-Pandemie. Auch private „Osterfeuer“ auf dem eigenen Grundstück sind unzulässig.

Wie schon im vergangenen Jahr müssen die Osterfeuer auch in der Gemeinde Bad Grund aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr wiederum ausfallen.

Unter Hinweis auf die geltenden Regelungen der Corona-Verordnung des Landes hat das Niedersächsische Innenministerium kürzlich angekündigt, dass das Abbrennen von Osterfeuern nicht zulässig sei.

Datenerhebung und Dokumentation wäre nicht möglich

Es gelten nach wie vor die bekannten Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit, die soziale Zusammenkünfte in größerem Ausmaß nicht erlauben.

Auch praktisch wird es den ehrenamtlich aktiven Osterfeuergemeinschaften nicht möglich sein, die Datenerhebung und Dokumentation der einzelnen Teilnehmer an der Veranstaltung sicherzustellen und die Einhaltung eines von ihnen aufzustellenden Hygienekonzeptes durch die Besucher zu gewährleisten. Die Osterfeuergemeinschaften in der Gemeinde wurden bereits unmittelbar unterrichtet.

Auch keine privaten „Osterfeuer“ auf eigenem Grundstück

Es darf folglich auch kein Baum- oder Strauchschnitt an oder auf den bekannten Osterfeuerplätzen abgelagert werden. Auch private „Osterfeuer“ auf dem eigenen Grundstück sind aufgrund geltender abfallrechtlicher Bestimmungen unzulässig. Das Umweltministerium weist darauf hin, dass der private Betrieb von Feuerschalen und Feuerkörben erlaubt ist, solange sie mit geeignetem Brennmaterial betrieben werden. An etwaige Kontaktbeschränkungen muss sich natürlich gehalten werden.