Göttingen. Seit dem 1. April gelten für Hundehalter wegen der Brut- und Setzzeit besondere Regeln.

Wegen der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gelten jedes Jahr vom 1. April bis 15. Juli besondere Regelungen für Hundehalter: Sie müssen ihre Hunde in dieser Zeit in der freien Landschaft und im Stadtwald durchgehend an der Leine führen.

Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und übrigen freien Flächen, auch wenn sie innerhalb bebauter Ortsteile liegen. Dazu gehören auch die Wege und Gewässer in diesen Flächen. Die Regelungen sollen ein konfliktfreies Miteinander gewährleisten, ohne eine Interessengruppe übermäßig zu benachteiligen. Aus diesem Grund wird an die Hundehalter appelliert, sich daran zu halten. Das vermeidet Verwarn- und Bußgelder.

Bei Verstößen gegen die Regelung drohen Geldbußen bis zu 5.000 Euro. Bei einem Erstverstoß liegt die Geldbuße in der Regel bei 100 Euro.

Der Leinenzwang gilt nicht, wenn die Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von Polizei, Bundesgrenzschutz oder Zoll eingesetzt werden. Auch ausgebildete Blindenhunde sind vom Leinenzwang nicht betroffen.