Berlin. Für ihre Heizungspläne wird die Ampel-Koalition teils scharf kritisiert. Nach massiver Kritik soll jetzt eine Regel doch nicht kommen.

  • Die Debatte um das neue Heizungsgesetz hat sich wochenlang hingezogen, am Ende legte das Bundesverfassungsgericht sein Veto über eine Abstimmung im Bundestag ein
  • Die Austauschpflicht gilt allerdings weiterhin
  • Das bedeutet, dass Heizungen über 30 Jahre ausgetauscht werden müssen. Doch was heißt das genau für die Ölheizungen und Gasheizungen?

Die Energie- und Preiskrise 2022 und die damit einhergehenden Gas- und Heizölpreise hatten viele Verbraucher massiv belastet. Seit Jahresbeginn haben sich die Energiepreise wieder auf einem konstanten Niveau eingependelt. Für Unruhe sorgt nun aber ein anderes Energiethema: Das von der Ampel-Koalition geplante Verbot für Gas- und Ölheizungen ohne regenerativen Anteil. Ab 2024 soll eine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – so hat es die Koalition in ihrem Kabinettsentwurf festgehalten. Doch das Bundesverfassungsgericht stoppte das Vorhaben erstmal. Das Heizungsgesetz soll nun nach der Sommerpause verabschiedet werden.

Austauschpflicht für alte Heizungen ab 2024: Welche Eigentümer schon jetzt betroffen sind

Eine neue monovalente Gas- oder Ölheizung wäre laut den bisher bekannten Vorschlägen ab 1. Januar 2024 nicht mehr zulässig. Aufatmen können aber Eigentümer mit einer bestehenden Öl- oder Gasheizung. Die Ampel-Koalition verzichtet in ihren Heizungsplänen auf die ursprünglich vorgesehene "Austauschpflicht" für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Und wenn die Heizung kaputt geht? Hier sieht das Heizungsgesetz eine dreijährige Übergangsfrist vor. In dieser kann dann ein neuer Gas- oder Ölkessel eingebaut werden.

Nach spätestens drei Jahren müsste die Heizung dann aber auf den Erneuerbaren-Energien-Standard von 65 Prozent umgerüstet werden. Gerade bei der alten Gas- oder Ölheizung mit einem Konstanttemperaturkessel muss zudem die "Austauschpflicht" nach 30 Jahren beachtet werden – auch 2023 sind davon einige Haushalte betroffen. Die Austauschpflicht nach 30 Jahren ist schon im bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben. Alte Heizungen mit einem Konstanttemperaturkessel müssen verpflichtend ausgetauscht werden.

Ausnahmen von Austauschpflicht für Gas und Heizöl: Was heute und ab 2024 gelten soll

Von der Austauschpflicht für alte Gas- und Ölheizungen gibt es einige Ausnahmen. Moderne Heizungen mit einem Konstanttemperaturkessel oder Hybrid-Anlagen mit regenerativem Anteil sind ausgenommen. Im neuen Heizungsgesetz plant die Ampel-Koalition zudem eine generelle Ausnahme vom Tausch der Heizung für Menschen über 80 Jahren. Erst nach einem Hausverkauf oder der Vererbung soll dann das neue Heizungsgesetz greifen – nach einer zweijährigen Übergangsfrist.

HeizungKosten in EUR
Ölheizungab ca. 8.000
Gasheizungab ca. 7.000
Holz- oder Pelletheizungab ca. 10.000
Nah- und Fernwärmeab ca. 5.000
Wasserstoffheizungab ca. 30.000
Solarthermieab ca. 10.000
Luft-Wasser-Wärmepumpe8000 bis 16.000
Erdwärmepumpe12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung)
Grundwasser-Wärmepumpe9000 bis 12.000 (ohne Erschließung)

Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.

Eine solche Übergangsfrist wie für kaputte Heizungen oder über 80-Jährige gibt es für von der Austauschpflicht betroffene Verbraucher nicht. Sie müssen sich rechtzeitig vor Fristende um eine Alternative kümmern. Neben der Wärmepumpe erfüllt auch die Nah- und Fernwärme oder die Pelletheizung die 65-Prozent-Vorgabe. Zudem plant der Staat ab 2024 neue Förderungen für regeneratives Heizen – Details zum Förderkonzept sind schon bekannt. Auch gehen Experten in den kommenden Jahren von sinkenden Energiepreisen für bestimmte Energieträger aus.

Austauschpflicht für alte Heizungen nicht vergessen: Tausende Euro Bußgeld drohen

Den Viessmann-Deal deutet ein Ökonom als Zeichen für fallende Wärmepumpen-Preise – wir haben mit ihm über seine Preisprognosen gesprochen. Doch Vorsicht – aufschieben sollten von der Austauschpflicht betroffene Verbraucher ihren Heizungstausch nicht. Denn die Austauschpflicht wird kontrolliert – bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen. Umso wichtiger ist der rechtzeitige Austausch der alten Heizung. Schon 2023 können etliche Gas- und Ölheizungen von der Austauschpflicht betroffen sein. Somit lohnt sich der Blick auf das Baujahr und die Kesselart.

Das Alter einer Heizung kann man mit einem simplen Trick erkennen. Energieberater und Verbrauscherschützer sind gute Ansprechpartner und helfen bei der Suche nach einer passenden Alternative. Neben der Wärmepumpe ist die Nah- und Fernwärme oder die Pelletheizung die geläufigste Alternative zu Heizöl oder Gas. Von einer Gasheizung im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb raten Energieberater ab. Neben den fehlenden Kapazitäten für Biomethan ist hier auch der Zustand der Gasnetze in Deutschland ein Problem.

Alte Gas- und Ölheizungen können von der Austauschpflicht betroffen sein. Eigentümer sollten dann auf eine zukunftssichere Heizung setzen.
Alte Gas- und Ölheizungen können von der Austauschpflicht betroffen sein. Eigentümer sollten dann auf eine zukunftssichere Heizung setzen. © FUNKE Foto Services | Roland Magunia

Heizungspläne nicht in Stein gemeißelt: Der aktuelle Stand in der EU und Deutschland

Die Austauschpflicht nach 30 Jahren ausgenommen ist aber noch nichts in Stein gemeißelt. Die Heizungspläne der Ampel-Koalition müssen erst noch vom Bundestag abgesegnet werden. Hier kann das Gesetz noch verändert oder sogar gekippt werden. Ebenso sieht es mit den EU-Vorgaben für Heizungen aus. Auch auf EU-Ebene wird über ein Verbot bestimmter Heizungen debattiert – diesen erteilte die deutsche Bauministerin im Interview aber eine Absage. Diese werde es "mit uns nicht geben".