Braunschweig. Millionenklage: Das Oberlandesgericht Braunschweig sieht keine Vertragsverletzungen bei Asklepios Kliniken.

Der Landkreis Goslar ist auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit seiner Millionenklage gegen die Asklepios Kliniken GmbH gescheitert. Der 8. Zivilsenat habe die Berufung des Landkreises in dem Verfahren gegen das Krankenhausunternehmen zurückgewiesen, teilte das OLG am Donnerstag mit.

2003 hatte die Kommune die Kliniken in Goslar, Bad Harzburg und Clausthal-Zellerfeld an die Rechtsvorgängerin von Asklepios verkauft. Im Kaufvertrag verpflichtete sich die Käuferin unter anderem zu Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Für den Fall einer Vertragsverletzung war die Zahlung einer Vertragsstrafe vorgesehen.

Das OLG bestätigte nun ein Urteil des Landgerichts Braunschweig, das bereits Anfang 2021 keine Vertragsverletzungen sah. Für eine Vertragsstrafe seien unter anderem fristgerechte Abmahnungen notwendig gewesen, heiß es. Der Landkreis sei auch über die Entwicklung am Standort Clausthal-Zellerfeld informiert gewesen.

Streit um 16 Millionen Euro

Er hatte versucht, eine Strafe in Höhe von 16 Millionen Euro zu erstreiten. Das OLG ließ keine Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Die Asklepios Kliniken begrüßten am Freitag das Urteil. Der Landkreis Goslar habe durch den Rechtsstreit „das gute Verhältnis zu seinem Krankenhausträger“ beschädigt, kritisierte Adelheid May, Regionalgeschäftsführerin Asklepios Region Harz. Zudem seien Steuergelder in immenser Höhe für die Verfahrensanwälte verschwendet worden.