Nordhausen. Die Stadtverwaltung von Nordhausen prüft eine einmalige Aktion über die Sommerferien bis zum Ende der Freibadesaison. Der Stadtrat muss zustimmen.

Ein kleines Dankeschön an Familien und insbesondere die Kinder und Jugendlichen, die in den letzten Monaten viel mitgemacht haben: Die Stadtverwaltung Nordhausen prüft derzeit den kostenlosen Besuch der Freibäder Salzaquellbad und Bielener Kiesgewässer für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die einmalige Aktion soll für den Zeitraum vom 15. Juli – über die Sommerferien – bis zum Ende der Freibadesaison gelten.

„Die derzeitigen sommerlichen Temperaturen stimmen mich hoffnungsfroh: Der Sommer in der Stadt Nordhausen wird gut werden! Daher ist es für mich persönlich eine kleine Selbstverständlichkeit, Eltern zu entlasten und den Kindern und Jugendlichen unserer Stadt nach über einem Jahr Pandemie etwas richtig Gutes zu ermöglichen. Ich hoffe, dass der Stadtrat diesen Weg mitgehen wird“, so Oberbürgermeister Kai Buchmann.

Nach den jetzigen Terminplanungen würde der Stadtrat in seiner Sitzung am 14. Juli diesen Vorschlag aus der Stadtverwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen. Zuvor müssen noch die Gremien der städtischen Gesellschaften Badehaus Nordhausen GmbH sowie HVV diesem Vorgehen zustimmen.

Turnhallen in den Ferien geöffnet

Aufgrund der langanhaltenden Sperrung der kommunalen Turnhallen in der Pandemiezeit wird die Stadt Nordhausen in diesem Jahr auf die satzungsmäßig festgelegte Schließzeit der Turnhallen in den ersten drei Ferienwochen verzichten. Das bedeutet, die Turnhallen bleiben in den kompletten Ferien für den organisierten Sport geöffnet, abgesehen von den auch sonst üblichen eventuellen Sperrungen für Veranstaltungen der Schulen und sonstige kurzzeitige Schließungen.

Seit 9. Juni kann die Nutzung der Sportstätten unter den Bedingungen der Phase „grün“ stattfinden, teilt die Stadtverwaltung mit. Das heißt, die kommunalen Sportstätten öffnen komplett (auch Sanitär- und Umkleideräume, Clubräume u. ä.). Weiterhin gilt: Grundvoraussetzung für die Nutzung der Sportstätten ist das Vorhandensein eines vereins- und sportartenspezifischen Infektionsschutzkonzeptes.