Göttingen. Die UMG regelt die Maskenpflicht neu. Ab sofort müssen alle Besucher des Universitätsklinikums einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen.

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNS) hat sich in der Corona-Pandemie als besonders wirkungsvoll erwiesen. Die von Bund und Ländern beschlossene Verschärfung der Maskenpflicht gilt deshalb auch in der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) sowie an deren Außenstandorten. Deshalb darf das Universitätsklinikum Göttingen nur noch mit medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen oder FFP2-Masken betreten werden, Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt.

Diese Regelung gilt auch verpflichtend für alle Mitarbeitenden der UMG.

Wie die Universitätsmedizin Göttingen unserer Zeitung mitteilt, erhalten Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher, Dienstleister und Gäste der UMG bei Bedarf an den Sichtungspoints in den Eingangsbereichen des Hauptgebäudes einen medizinischen MNS. Grundsätzlich muss dieser auf dem gesamten UMG-Gelände getragen werden.

Eine Ausnahme gilt für Kinder zwischen 6 und 15 Jahre, die weiterhin Stoffmasken tragen dürfen, Kinder unter sechs Jahren müssen weiterhin keine Maske tragen.

Die Nutzung von Stoffmasken ist seit dem 1. Februar an der UMG bis auf weiteres nicht mehr zulässig. Mit dieser Maßnahme setzt die UMG die Verschärfung der Corona-Regeln des Bundes und des Landes Niedersachsen zur Bekämpfung der Pandemie um.

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