Harz. Friedhart Knolle erläutert die Notwendigkeit von Wildtierregulation durch Jagd für eine naturnahe Waldentwicklung im Nationalpark.

„Wildtiere zu managen ist nicht schwierig. Das Problem ist das Management der Menschen, die mit diesen Tieren zu tun haben.“ (Aldo Leopold, 1887–1948)

Jagd im Nationalpark Harz? Wie das? Immer noch spukt in vielen Köpfen die Vorstellung herum, in den hiesigen Nationalparken ruhe die Jagd vollständig. Den wenigsten ist bekannt, dass Jagd im Sinne von ökologischer Wildtierregulation in Nationalparken durchaus zulässig ist, aber unter engen Rahmenbedingungen.

Auch im Nationalpark Harz als Entwicklungsnationalpark wird die Wildbestandsregulierung auf absehbare Zeit unverzichtbar sein. Den Handlungsrahmen gibt der gültige Nationalparkplan Harz vor: „Die grundsätzliche Verpflichtung, im Nationalpark ‚Natur Natur sein zu lassen‘, stößt im Falle des Wildes auf Grenzen. Da der Nationalpark Harz nicht isoliert von seinem Umland betrachtet werden kann, die Zusammensetzung der Wildpopulationen nicht mehr natürlich ist und die Regulationsmechanismen nicht identisch mit denen der ursprünglichen Naturlandschaft sind, ist es notwendig, regulierende Eingriffe in die Wildbestände vorzunehmen, die der Schutzzweck erfordert.“

Vom Rothirsch geschälte Fichte.
Vom Rothirsch geschälte Fichte. © Daniel Schwarz

Der Nationalparkplan formuliert die Zielsetzung, die natürlichen Wildtierbestände des Harzes zu erhalten und zu fördern. Sie sind im Rahmen der naturdynamischen Entwicklung und der gesamtökologischen Zusammenhänge, wo immer möglich, sich selbst zu überlassen. Das gilt auch für die dem Jagdrecht unterliegenden Arten, soweit die Schutzziele des Nationalparks dies zulassen und keine unzumutbaren Wildschäden im Umfeld des Nationalparks zu befürchten sind. Das Erreichen dieser Schutzziele ist besonders durch einen zu hohen Bestand des Rotwilds gefährdet. Die Regulierung dieser Wildart hat deshalb im Nationalpark hohe Priorität.

Zu der Frage der Jagd in Schutzgebieten gibt es seit langem eine rege fachliche Diskussion und zunehmend fokussiert sich diese Diskussion auch auf Großschutzgebiete, in denen der Prozessschutz Vorrang hat. Ganz aktuell äußerte sich im August 2020 die Dachorganisation der deutschen Großschutzgebiete Nationale Naturlandschaften e.V. zu diesem Thema. Denn das Leitbild der deutschen Nationalparke „Natur Natur sein lassen“ erstreckt sich grundsätzlich auch auf die vielfältigen Einflüsse von Wildtieren.

Die geschützten Gebiete sind jedoch eingebettet in zum Teil intensiv genutzte Kulturlandschaften, sodass vielfältige Randeffekte entstehen. Wildtierregulierung kann an diesen Stellen helfen, schutzzielgefährdende Wirkungen innerhalb der Gebiete abzufedern oder andere rechtliche Anforderungen sicherzustellen – dabei immer dem Grundsatz folgend „So wenig wie möglich“. Die Organisation schärfte hierzu 2020 ihr Positionspapier aus dem Jahr 2003 nach einer Überarbeitung im Jahr 2012 erneut nach und formuliert nun: „Wildtierregulierung ist in den Nationalparks als spezifisches Instrument des Artenmanagements gerechtfertigt, wenn natürliche Regulationsfaktoren, wie z. B. große Beutegreifer, nicht ausreichend wirken können. Durch die Einflussnahme des Menschen entstanden vielerorts hohe Populationen verschiedener Arten, die dem Schutz der natürlichen Dynamik in den Nationalparks entgegenstehen und die Lebensgemeinschaften grundlegend beeinflussen können. Jeder Eingriff in Wildtierpopulationen muss diese Gegebenheiten und die jeweiligen Schutzzwecke berücksichtigen.

Die Zielsetzungen für Nationalparke unterscheiden sich vom herkömmlichen Jagdwesen so grundlegend, dass hier auch für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten von einer Wildtierregulierung gesprochen wird. Bei der Neufassung des Positionspapiers war es deshalb ein Anliegen, die Begrifflichkeiten zu schärfen. Es wurde darauf geachtet, keine jagdlichen Begriffe zu verwenden. Gegenstand ist ausschließlich die Wildtierregulierung als ein Teilaspekt des Wildtiermanagements, wobei der Begriff „Wildtier“ über das „Schalenwild“ nach Jagdrecht (Huftierarten wie Rothirsch, Damhirsch oder Wildschwein) hinausgeht und auch Waschbär, Marderhund, aber auch Füchse, Katzen und Wanderratten als Prädatoren schutzwürdiger Arten umfasst. Zum Schutz gefährdeter, ökosystemtypischer Arten kann z. B. in Teilen der Wattenmeer-Nationalparke eine Regulierung der letztgenannten Arten erforderlich sein.

Baumwachstum innerhalb und außerhalb eines Gatters.
Baumwachstum innerhalb und außerhalb eines Gatters. © Sabine Bauling

Eine Präzisierung erfolgte auch in Bezug auf den Zweck von Regulierungsmaßnahmen. Sie stellen keine wirtschaftsbestimmte Nutzung dar und erfolgen unabhängig von herkömmlichen Bewirtschaftungskriterien oder Trophäengesichtspunkten. Dabei kann anfallendes Wildbret von Wildtieren verwertet werden, eine Verwertung von Wildtieren als „Trophäen“ ist jedoch ausgeschlossen.

Die Bejagung und andere Nutzungen von Wildtieren auf an Nationalparks angrenzenden Flächen sollten die Schutzzwecke der Nationalparke unterstützen. Nach Möglichkeit sollen dadurch Maßnahmen der Wildtierregulierung innerhalb der Nationalparks ersetzt oder vermindert werden. Hierzu wird eine vertrauensvolle Kooperation von Organisationen der Jägerschaft, Grundbesitzern, aber auch anderen relevanten Interessensverbänden mit Nationalparkverwaltungen angestrebt.“

Lage im Nationalpark Harz

Der Nationalpark Harz hatte dieser Thematik bereits 2013 eine eigene Tagung gewidmet. Hierfür konnten Referenten aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, so Dr. Michael Petrak, der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats des Nationalparks Harz, Dr. Peter Meyer, Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt Göttingen, ebenfalls Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats, aber auch Olaf Simon vom Institut für Tierökologie und Naturbildung, Manfred Bauer, Leiter des Nationalparks Kellerwald, sowie Andreas Keßling, Büro für Naturschutz, Baum- und Landschaftspflege. Den Einleitungsvortrag hielt der Leiter des Nationalparks Harz Andreas Pusch. Aus dem Fachbereich Waldentwicklung und Wildbestandsregulierung waren Frank Raimer und Sabine Mané (heute Sabine Bauling) mit Vorträgen vertreten.

Nationalparkleiter Andreas Pusch stellte zusammenfassend fest, dass die Frage der Zulässigkeit von aktiven Maßnahmen zur Unterstützung der Waldentwicklung und der Wildbestandsregulierung im Nationalpark Harz immer wieder diskutiert wird. Sowohl die Nationalparkgesetze als auch der Nationalparkplan stellen eine sichere Grundlage für solche Maßnahmen dar.

Aufgrund jahrhundertelanger menschlicher Waldbewirtschaftung ist die ursprüngliche Baumartenzusammensetzung auch im Nationalpark Harz stark verändert worden, was zu großflächigen Fichtenreinbeständen auf ehemaligen Buchenstandorten geführt hat. Das wiederum führte zu einem Mangel an Samenbäumen der einheimischen Gehölzarten, der auf einen aus anthropogenen Gründen stark überhöhten Wildbestand trifft. Eine allein natürliche Entwicklung zurück zu naturnahen Wäldern ist unter diesen Bedingungen auch langfristig nicht zu erwarten. Daher werden waldbauliche Initialmaßnahmen zur Unterstützung der Rückkehr ehemals verdrängter Arten, u.a. der Buche, durchgeführt.

In Verbindung mit einer nationalparkspezifischen Wildbestandsregulierung wird auf diese Weise die zukünftige Entwicklung von ungesteuerten Wäldern unterstützt. Dem Prozessschutz wird bereits heute auf über 60 Prozent der Fläche in der Naturdynamikzone Vorrang eingeräumt, bis zum Jahr 2022 soll diese Zone auf 75 Prozent ausgeweitet werden.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der November-Ausgabe von Unser Harz erschienen.