Göttingen. Im Prozess um die tödliche Attacke auf zwei Frauen in Grone wurden am Mittwoch die Plädoyers verlesen. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag.

Im Mordprozess um die tödliche Attacke auf zwei Frauen in Göttingen-Grone hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Der 53-Jährige sei zudem in Sicherungsverwahrung unterzubringen und eine besondere Schwere der Schuld festzustellen, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch im Landgericht Göttingen. Der Mann habe es nicht ertragen können, dass seine Ex-Freundin sich von ihm getrennt habe. „Er hat sie getötet aus Wut“, sagte der Staatsanwalt.

Der Angeklagte soll die 44-Jährige vergangenen September in Göttingen auf offener Straße mit Benzin übergossen, angezündet und erstochen haben. Eine zu Hilfe eilende Arbeitskollegin der Frau erstach er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft mit der Absicht, die Tötung seiner Ex-Freundin zu vollenden. Beide Taten seien als Mord zu werten, so der Staatsanwalt. Zwei Helfer habe der Angeklagte zudem verletzt. Hier liege gefährliche Körperverletzung vor.

Die Verteidigung des Angeklagten argumentiere, die Tötung erfülle nicht die Kriterien für Mord. Sie plädierte auf Totschlag.

Mordprozess in Göttingen: Was passiert war

Rückblende: Nach dem brutalen Verbrechen begann eine Verfolgungsjagd (wir berichteten). Der Verdächtige floh, die Polizei suchte mit Hunden, Drohnen und Hubschrauber nach ihm. Einmal wäre der Mann fast ins Netz gegangen. In einem Nahverkehrszug Richtung Hannover erkannte ihn eine Bahnmitarbeiterin und schloss ihn im Waggon ein. Der Zug wurde in Elze bei Hildesheim gestoppt, doch der Verdächtige zertrümmerte eine Scheibe mit dem Notfallhammer und setzte sich ab. Nach eineinhalb Tagen fasste die Polizei den heute 53-Jährigen vor einem Schnellrestaurant in Göttingen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten Tischler vor, seine 44 Jahre alte frühere Lebensgefährtin aus Eifersucht getötet zu haben. Während der Tat soll der Deutsche gerufen haben: „Mich betrügt man nicht“ und „Ich habe dir doch gesagt, ich bringe dich um, wenn du mich betrügst.“ Der Angeklagte habe es nicht ertragen können, dass die 44-Jährige sich von ihm getrennt habe, sagte der Staatsanwalt. Die Tötung sei ein grausamer Mord aus niederen Beweggründen.

Den Mord an der 57 Jahre alten Kollegin habe der Angeklagte begangen, um die erste Tat zu verdecken und unerkannt entkommen zu können. Nach anfänglichem Schweigen hatte er die Tat im Verlauf des Prozesses gestanden. An Details könne er sich nicht erinnern, er sprach von einem „Filmriss“. Das Urteil wird am Freitag erwartet. dpa