Clausthal-Zellerfeld. Die Klage der Asklepios Harzkliniken gegen die Kündigung des Versorgungsauftrages in Clausthal-Zellerfeld war auch in zweiter Instanz erfolgreich.

Adelheid May, Geschäftsführerin der Asklepios Harzkliniken, hat das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Verfahren um die Kündigung des Versorgungsauftrages für den Klinik-Standort Clausthal-Zellerfeld begrüßt – die Klage der Asklepios Harzkliniken war nun auch in der zweiten Instanz erfolgreich. „Wir sind mit dem Ausgang des Verfahrens sehr zufrieden, denn auch die OVG-Richter haben unsere Auffassung bestätigt“, sagte Adelheid May. „Wir gehen nun davon aus, dass die Sache damit beendet ist.“ Somit bleibe letztlich der Versorgungsauftrag für Clausthal-Zellerfeld bestehen, teilt Ralf Nehmzow, Pressesprecher der Asklepios Harzkliniken, mit.

In dem Gerichtsverfahren der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig hatten die Asklepios Harzkliniken gegen die von den Landesverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen ausgesprochene Kündigung des Versorgungsauftrages in Clausthal-Zellerfeld geklagt, weil die Harzkliniken die Versorgung der Bevölkerung an dem Standort gemäß dem Niedersächsischen Krankenhausplan erfüllen. Dagegen war der Verband der Ersatzkassen in Berufung gegangen. Darüber wurde Ende vergangener Woche vor dem 13. Senat des OVG Niedersachsen verhandelt.

Der Vorsitzende Richter hatte in der Verhandlung die Rechtslage erörtert und durchblicken lassen, dass der Senat „auf der Linie“ der 1. Gerichtsinstanz sei. Die Richter des Verwaltungsgerichts Braunschweig hatten im Juni 2019 im Prozess der ersten Instanz befunden, dass die Kündigung seitens der Krankenkassen aus formalen Gründen unwirksam ist, dieser Ansicht folgten die Richter des 13. OVG-Senats, der in der Berufung damit befasst war und diese nun zurückwies.