Göttingen. Ein Randalierer sorgte am Montag für Aufregung in Göttingen. Der Polizeipräsident appelliert an die Vernunft der Bürger.

Am Montagnachmittag kam es in Göttingen zu einem Polizeieinsatz, der in einem Widerstand gegen Polizeibeamte und einer Ingewahrsamnahme endete. Das berichtete die Polizei am Donnerstag.

Ein 36-jähriger Mann belästigte demnach mehrere Fahrgäste in einem Regionalbus und gab an, am Coronavirus erkrankt zu sein. Da der Randalierer den Bus nicht verlassen wollte, legten die eingesetzten Polizeikräfte ihre Infektionsschutzausstattung an und konnten zunächst den Busfahrer sowie die Fahrgäste evakuieren.

Der Mann konnte anschließend durch die Polizeibeamten aus dem Bus geholt und zur Dienststelle gebracht werden. Hierbei wehrte sich der Beschuldigte gegen die polizeilichen Maßnahmen und trat nach den Polizisten. Ein Beamter wurde leicht verletzt. In der Dienststelle gab der Beschuldigte an, doch nicht an Covid-19 erkrankt zu sein. Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen veranlasste einen Test zur Überprüfung einer etwaigen Infektion. Das Ergebnis des Corona-Tests verlief letztendlich negativ.

Wegen dieses provozierten Einsatzes ist der Verursacher nunmehr Beschuldigter in einem Strafverfahren unter anderem wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, die Strafandrohung liegt hier bei bis zu fünf Jahren. Zusätzlich kommt eine Kostenrechnung der Polizeidirektion Göttingen in Höhe von etwa 415 Euro auf ihn zu. Mit ein wenig Vernunft, Nachdenken und Verständnis für die Situation hätte er das alles vermeiden können, ermahnt die Polizei.

Da es im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Göttingen bereits häufiger zu Einsätzen kam, in denen Personen fälschlicherweise behaupteten am Coronavirus erkrankt zu sein, appelliert der Polizeipräsident Uwe Lührig an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger: „Es ist alles andere als lustig, sich in der gegenwärtigen Zeit als vermeintlich Infizierter des Corona-Virus auszugeben, nur um andere damit in Angst und Schrecken zu versetzen. Dieses Fehlverhalten wird von der Polizei auf keinen Fall toleriert und mit aller Vehemenz bekämpft. Wie im aufgezeigten Sachverhalt müssen die Beschuldigten neben strafrechtlichen Folgen auch mit einer Kostenrechnung der Polizei für die Ingewahrsamnahme und die benutzte Schutzausstattung rechnen.“

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