Göttingen. Vier Göttinger Institutionen haben im April das „Haus des Jugendrechts“ ins Leben gerufen – jetzt wurde die Geschäftsordnung festgelegt.

Mit dem „Haus des Jugendrechts“ wollen die Stadt, der Landkreis, die Polizeidirektion und die Staatsanwaltschaft Göttingen künftig gemeinsam Jugendkriminalität noch effizienter bekämpfen. Nach der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung im April haben sich die vier Institutionen inzwischen auf eine Geschäftsordnung geeinigt, die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen im „Haus des Jugendrechts“ festlegt.

Grundsätzlich streben die vier Kooperationspartner zunächst einmal eine Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich Diversion und Prävention an. Im Präventionsrat der Stadt Göttingen ist das „Haus des Jugendrechts“ bereits im Mai vorgestellt worden. Doch dabei soll es nicht bleiben, wie Oberstaatsanwalt Torben Asmus erklärt: „Es ist unter anderem ein Treffen der Jugendhilfe Göttingen und des Präventionsteams der Polizeiinspektion Göttingen geplant, um zu besprechen, welche passgenauen erzieherischen Maßnahmen die straffälligen Jugendlichen in Göttingen erreichen können.“