Göttingen. Anlass ist ein Vorfall bei einer Kundgebung von Rechtsextremisten in Northeim.

Wie geht die Polizei mit Personen um, die eigenen Angaben zufolge journalistisch tätig sind, aber nicht über den von der Bundesinnenministerkonferenz anerkannten bundeseinheitlichen Presseausweis verfügen? Da es bislang keine klaren Regeln gibt, will die Polizeidirektion Göttingen (PD) für ihre Inspektionen konkrete Leitlinien festlegen. Anlass ist ein Vorfall bei einer Kundgebung in Northeim, die der einstige Hauptagitator der zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten rechtsextremen Gruppe „Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen“, Jens Wilke, mitorganisiert hatte.

Wilke war Ende Juni bei der Kundgebung erst als Redner aufgetreten und hatte sich dann mit einer so genannten „International Press Card“ Zugang zu einem abgesperrten Bereich verschafft und von dort als „Live-Berichterstatter“ mit seinem Smartphone Gegendemonstranten gefilmt. „Im Nachhinein betrachtet, hätte er den abgesperrten Bereich besser nicht betreten sollen“, sagte am Mittwoch der Göttinger Polizeipräsident Uwe Lührig. Wer als Veranstalter und Redner agiere, könne nicht gleichzeitig als Medienvertreter auftreten: „Das passt überhaupt nicht zum Begriff Journalismus.“