Göttingen. Das Urteil im Prozess um ein Tötungsdelikt in der Göttinger Innenstadt ist gefallen. Der Angeklagte soll mehrfach auf einen Mann eingestochen haben.

Das Landgericht Göttingen hat am Donnerstag einen 20-jährigen Angeklagten wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Kammer befand ihn für schuldig, Anfang Dezember in der Göttinger Innenstadt nachts mehrfach auf einen 28-jährigen Göttinger eingestochen und diesen tödlich verletzt zu haben. Der Angeklagte habe schwerste Schuld auf sich geladen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Kalde. Die Tat sei „absolut grausam und nicht nachvollziehbar“, es habe keinerlei Anlass für diese Aggressivität gegeben. „Man bleibt fassungs- und wortlos zurück.“ Der Richter sprach den Angehörigen des Opfers, die als Nebenkläger an dem Prozess teilnahmen, sein tiefstes Mitgefühl aus und bekundete ihnen seinen Respekt dafür, dass sie die „manchmal kaum auszuhaltende Verhandlung“ durchgestanden hätten.

Passanten hatten damals den 28-Jährigen um kurz nach Mitternacht in der Unteren Karspüle auf dem Boden liegend entdeckt. Der 28-Jährige wurde mit dem Rettungswagen in die Uniklinik Göttingen gebracht. Die Sanitäter hatten zunächst nicht bemerkt, dass er verletzt war, da die Stichwunden nach innen eingeblutet waren. Erst im Klinikum erkannten Ärzte die lebensgefährlichen Verletzungen. Intensivste Rettungsbemühungen und Wiederbelebungsversuche hätten nicht verhindern können, dass der 28-Jährige kurz darauf verstarb, sagte Kalde.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Jugendstrafe von acht Jahren wegen Mordes gefordert hatte. Die Verteidigung hatte die Tat dagegen als fahrlässige Tötung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gewertet und auf nicht mehr als fünf Jahre Jugendstrafe plädiert. Ihrer Ansicht nach hatte sich die Aggressivität in einem gruppendynamischen Prozess aufgeschaukelt. Dies sah die Kammer deutlich anders. Der Angeklagte sei am Tatabend schon vorher durch aggressives Verhalten aufgefallen. Dessen Freundin hatte berichtet, dass er Passanten angerempelt und schon einmal ein Messer gezogen hatte, als ein Passant ihn deshalb ansprach. Auch die Freunde des Angeklagten, mit denen er später unterwegs war, seien nicht aggressiv gewesen, sagte der Richter. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der 28-Jährige ihn angegriffen hätte. „Der Einzige, der aggressiv war, war der Angeklagte.“

Der 20-Jährige, der keinen Schul- und Berufsabschluss hat und mehrfach wegen Drogen- und Gewaltdelikten vorbestraft ist, hatte den 28-Jährigen erst kurz vorher kennengelernt. Seine Freunde waren zuvor mit diesem am Waageplatz in Kontakt gekommen, wo sie zusammen Haschisch rauchten. Später trafen sie an einem Imbiss wieder aufeinander, dort kam dann der Angeklagte hinzu. Dieser sei dann kurz darauf mit dem 28-Jährigen um die Ecke gegangen. Zeugenangaben zufolge hätten beide „auffällig lautstark, aber friedlich“ miteinander gesprochen, sagte der Richter. Der 28-Jährige habe aus seinem Rucksack eine Haschpfeife, einen Klumpen Hasch und ein Taschenmesser geholt und neben sich ausgebreitet.

Später kamen die Freunde des Angeklagten hinzu und unterhielten sich mit dem 28-Jährigen. Dieser sei dann genervt gewesen, weil der Angeklagte immer wieder „dazwischen gequatscht“ habe. Als der 28-Jährige ihn aufforderte, endlich mal den Mund zu halten, sei der Angeklagte wütend geworden. Er habe ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen und Drohungen wie „Ich mach dich fertig“ und „Ich stech dich ab“ ausgestoßen. Einer seiner Freunde habe versucht, ihn zurückzuhalten. Der Angeklagte habe sich losgerissen und dem 28-Jährigen ein Messer mit einer 13 Zentimeter langen Klinge zweimal in den Oberkörper gerammt. Der 28-Jährige sei trotz der heftigen Verletzungen zunächst weggelaufen und dann zurückgekommen. Der Angeklagte habe ihn daraufhin verfolgt und von hinten in den Oberschenkel gestochen. Als dieser bereits am Boden lag, habe er ihn am Kragen gepackt und als „Hurensohn“ beschimpft.

Nach Überzeugung der Kammer war die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aufgrund seines vorherigen Mischkonsums von Cannabis, Alkohol und Kokain zur Tatzeit erheblich vermindert. Er habe aber gewusst und erkannt, dass die Messerstiche tödlich sein könnten und den Tod des 28-Jährigen billigend in Kauf genommen. Da der 20-Jährige nach Einschätzung eines Gutachters einen „Hang zum Konsum psychotroper Substanzen im Übermaß“ hat, ordnete das Gericht außerdem seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Er muss zunächst eineinhalb Jahre in Haft verbringen und kommt danach in den Maßregelvollzug. Ohne eine Therapie bestehe die Gefahr, dass etwas Vergleichbares noch mal passiere. „Wir müssen alles tun, um dies zu verhindern“, sagte der Richter.