Clausthal-Zellerfeld. Am Mittwoch beginnt die Verhandlung um das Asklepios-Krankenhaus in Clausthal-Zellerfeld. Es geht um einen einmaligen Vorgang in Niedersachsen.

Am heutigen Mittwoch wird vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig über die Zukunft des Asklepios-Krankenhauses in Clausthal-Zellerfeld gestritten. In der Verhandlung, die um 9.30 Uhr beginnt, geht es um die Kündigung des Versorgungsvertrages durch die Krankenkassen zum Jahresende 2018 – ein einmaliger Vorgang in Niedersachsen.

Würde die Kündigung wirksam, wäre dem Haus die Grundlage entzogen. Asklepios wehrt sich gegen das Vertragsende. Im Kern wird das Gericht die Frage beantworten müssen, wie leistungsfähig die Klinik in Clausthal ist. Der Verband der Ersatzkassen hatte die Kündigung mit der fehlenden Leistungsfähigkeit begründet, das Krankenhaus sei daher für die Versorgung verzichtbar. Es ist eine Begründung, die der Geschäftsführung ein schlechtes Zeugnis ausstellen würde, wenn sie zuträfe. In der Mitteilung heißt es, weder für Blinddarm-Operationen noch für Aufnahmen nach einem Unfall oder einem Herzinfarkt sei das Haus gerüstet. Asklepios hat der Kündigung widersprochen.