Braunlage . Im Fall von mutmaßlicher Vergewaltigung und Freiheitsentzug auf einem Braunlager Campingplatz sagte der Geschädigte aus.

Der zweite Tag der Verhandlung gegen einen 53-jährigen Mann aus Darmstadt, der sich wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung auf einem Campingplatz in Braunlage vor dem Landgericht Braunschweig verantworten muss, war der Aussage des Geschädigten vorbehalten. Diese begann mit der Belehrung, dass der Hauptbelastungszeuge, der in diesem Verfahren als Nebenkläger auftritt, zu einer Aussage nicht verpflichtet sei.

An dieser Stelle war erstmals zu erfahren, dass der 23-Jährige, der in seinem weiten Hemd, Jeans und dunkler Ponyfrisur deutlich jünger wirkte, mit seinem mutmaßlichen Peiniger verheiratet war.