Lindau. Das Landgericht Göttingen sprach den Angeklagten des Totschlags und der Störung der Totenruhe schuldig. Er muss in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Knapp zehn Monate nach dem Auffinden einer zerstückelten Leiche in Katlenburg-Lindau hat das Landgericht Göttingen am Mittwoch einen 29-jährigen Mann aus Landsberg am Lech zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der 29-Jährige hatte gestanden, im Dezember 2017 in Lindau einen 37-jährigen Hausnachbarn im Verlaufe eines Streits mit einer Schnur erdrosselt zu haben. Später habe er die Leiche zerteilt und in der Nähe des Wohnhauses in der Feldmark vergraben.

Der Angeklagte habe sich damit des Totschlags und der Störung der Totenruhe schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Tobias Jakubetz. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Es blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf eine neunjährige Gesamtfreiheitsstrafe plädiert hatte. Die Verteidigung hatte die Tat dagegen als Körperverletzung mit Todesfolge eingestuft und eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren beantragt.

In seiner Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende Richter auf die Besonderheit des Falles: „Ohne Ihr Geständnis würden wir hier nicht sitzen“, sagte er. Das Tötungsdelikt war monatelang unentdeckt geblieben und erst durch den Angeklagten selbst ans Licht gekommen. Der 29-Jährige hatte einen Suizidversuch unternommen und anschließend in einer psychiatrischen Fachklinik die Tat gebeichtet. Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass die Tat einen okkultistischen Hintergrund hatte, und hatte den 29-Jährigen wegen Mordes angeklagt, rückte davon dann aber ab.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte gemeinsam mit dem späteren Opfer in dessen Wohnung Alkohol getrunken. Als im Laufe des Abends ihre Diskussion eskalierte, habe der 29-Jährige seinen Nachbarn mindestens zweimal geschlagen. Der 37-Jährige habe nicht aufgehört zu schreien. Daraufhin habe der Angeklagte eine Schnur genommen, ihm diese um den Hals gelegt und drei Minuten lang fest zugezogen.

Nach Ansicht des Gerichts war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen. Der 29-Jährige sei „von Wut und Aggression förmlich überrollt worden“, sagte Richter Jakubetz. Dabei habe er mit mindestens bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Am nächsten Tag sei er mit einem Ersatzschlüssel in die Wohnung zurückgekommen, habe sich aus der Küche des 37-Jährigen ein großes Fleischermesser genommen und den Leichnam zerlegt. Später habe er gemeinsam mit einem anderen Wohnungsnachbarn die Leichenteile vergraben.

Der Vorsitzende Richter verwies darauf, dass der 29-Jährige mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft sei und in bestimmten Situationen „überschießend aggressiv“ reagiere. Deshalb müsse er in der Psychiatrie untergebracht werden. „Sie sind zwar kein Monster, Sie sind aber trotzdem gefährlich“, sagte Jakubetz. „Wenn Sie nicht behandelt werden, droht so etwas noch mal.“ pid