Göttingen. Das Haus des Jugendrechts soll eine Kooperation verschiedener Akteure im Jugendrecht sein. Ziel ist es, die Zahl der Jugendstraftaten zu senken.

Um Jugendstrafverfahren schneller bearbeiten und Jugendkriminalität gezielter bekämpfen zu können, wollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Jugendgerichtshilfe und freie Träger in Zukunft noch enger zusammenarbeiten. Deshalb haben Vertreter der Stadt und des Landkreises Göttingen sowie der Polizei und Staatsanwaltschaft im Beisein der niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza (CDU) gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung für ein Haus des Jugendrechts unterzeichnet.

Das Haus des Jugendrechts sei „keine Immobilie, sondern eine sehr bewegliche Kooperation all derjenigen, die sich im Bezirk des Amtsgerichts Göttingen um die Rechtstreue der Jugendlichen und Heranwachsenden sorgen“, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Stefan Studenroth. Es könne als besondere Bearbeitungsform im Jugendstrafverfahren bezeichnet werden. Vorrangiges Ziel sei dabei nicht eine weitere zeitliche Verkürzung der Verfahren, sondern durch schnelle und passgenaue Einbindung aller beteiligten Institutionen die Zahl der Jugendstraftaten zu senken. „Der erzieherische Gedanke des Jugendstrafrechtes bleibt im Vordergrund.“