Göttingen. Prozess um Steuerhinterziehung endet mit Einstellung des Verfahrens. Ein Jurist deklarierte private Aufwendungen als betriebliche Ausgaben.

Im Steuerhinterziehungsprozess gegen einen Rechtsanwalt aus Göttingen hat das Amtsgericht am Montag das Verfahren vorläufig eingestellt. Als Auflage für die Einstellung muss der Anwalt bis Mitte Februar 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Geld soll der Jugendhilfe Südniedersachsen zugutekommen. Dem Angeklagten würden keine Auslagen erstattet, sagte der Richter. Für seine Anwaltskosten müsse er somit selbst aufkommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Anwalt wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen angeklagt. Sie warf ihm vor, für die Jahre 2007 und 2008 unrichtige Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen abgegeben zu haben. Der Anwalt habe unzulässigerweise in erheblichem Maße private Aufwendungen als betriebliche Ausgaben deklarier.