Göttingen. Die CDU-Kreistagsfraktion fordert, Zahlungen an die AfD-Abgeordnete zu überprüfen.

Die Begründung, warum die AfD-Kreistagsabgeordnete Dana Guth im vergangenen Jahr nicht an den Sitzungen des Gremiums teilgenommen hat (wir berichteten), will die CDU-Kreistagsfraktion „nicht durchgehen lassen“. Das teilt Fraktionsvorsitzender Harald Noack in einer neuerlichen Erklärung mit.

Die CDU hatte beim Landkreis angefragt, ob Guth nach wie vor Aufwandsentschädigungen erhält, obwohl sie 2018 nicht an den Kreistagssitzungen und an den Fachausschuss-Sitzungen teilgenommen habe. Guth begründete ihre Abwesenheit mit ihrer Tätigkeit im Landtag.

Das, so Harald Noack, will die CDU-Fraktion Dana Guth nicht durchgehen lassen. Die Kreistagsabgeordnete habe offenbar keine Kenntnis von den Abläufen im Kreistag. Dieser tage regelmäßig nicht dienstags, sondern mittwochs. Im Übrigen erhalten Kreistagsabgeordnete im Kreistag Göttingen eine monatliche Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit im neuen großen Landkreis in Höhe von 400 Euro und darüber hinaus eine pauschale Vergütung für entstehenden Fahrtkosten, was bei Dana Guth einen Betrag von zusätzlich rund 150 Euro im Monat ausmachen dürfte. Die Aufwandsentschädigung entfalle, wenn die Abgeordnete länger als sechs Wochen an der Ausübung ihres Amtes verhindert sei, mit dem Beginn des nächsten Kalendermonats.

„Natürlich hat der Kreistag bei dieser Bestimmung in der Entschädigungssatzung an eine dauerhafte Verhinderung durch Krankheit oder Ortswechsel gedacht. Da die amtliche Tätigkeit eines Abgeordneten wesentliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung ist, die Abgeordneten ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleiteten Überzeugung ausüben, war eben eine totale Abwesenheit eines Abgeordneten aus anderen Gründen und die Verweigerung der Mandatsniederlegung zur Verhinderung eines politisch nominierten Nachrückers der eigenen Partei schlicht undenkbar“, sagt Harald Noack.

Gerade die Vorsitzende einer Partei, die exklusiv „das Volk“ zu vertreten vorgibt, könne nicht unter schwerem Verstoß gegen demokratische Grundsätze ihr Mandat schlichtweg nicht ausüben. Wenn Dana Guth in ihrer Erklärung schließlich angibt, sie habe die Aufwandsentschädigung, soweit sie diese nicht versteuern müsse, ihrer Fraktion gespendet, bedeute das im Ergebnis, dass der Landkreis mittelbar auf diese Weise die AfD finanziere.

Der Landrat, so Noack, müsse sehr genau prüfen, ob nach dieser Begründung der Abgeordneten sie nicht doch an der Ausübung ihres Mandates dauerhaft gehindert gewesen sei und es nach wie vor ist und auf dieser Grundlage für zehn Monate des vergangenen Jahres 5.500 Euro zurückverlangt werden. Die CDU-Fraktion sei im Kreistag nicht als kleinlich verschrien. „Wir diskutieren aber in Haushaltsberatungen über freiwillige Zuwendungen an soziale und kulturelle Einrichtungen in wesentlich geringerer Höhe. Und wenn Frau Guth nicht rechtlich zur Rückzahlung verpflichtet ist, moralisch ist sie ungerechtfertigt bereichert“, meint Noack.