Göttingen. Nicht mehr der Landrat allein soll einen Antrag auf Aufhebung einer Schule in Trägerschaft des Landkreises stellen dürfen.

Zwischen den beiden großen Fraktionen im Kreistag, der Mehrheitsgruppe aus SPD, Grünen und Freien Wählern sowie der CDU, hat es offenbar eine Einigung auf einen Kompromiss in der Frage von künftigen Schulaufhebungen gegeben. Dies war der Punkt im Entwurf des Schulentwicklungsplans (SEP), der die größte Kritik hervorgerufen hatte, weil demnach der Landrat allein entscheiden sollte, das Verfahren in Gang zu setzen (wir berichteten). Nun haben sich die beiden Fraktionen darauf verständigt, dass der Kreisausschuss als vorgeschaltete Instanz den Landrat damit beauftragen soll. Darüber berichtet die CDU-Kreistagsfraktion in einer Pressemitteilung. Kreisrat Marcel Riethig hat die Information auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt.

Die CDU unterstützt nun die Neufassung des Schulentwicklungsplanes, heißt es in der Mitteilung. Der Konflikt zwischen der Landkreisverwaltung über Passagen des neuen Schulentwicklungsplanes und der CDU sei beigelegt. „Der jetzt gefundene Kompromiss ist tragfähig und gut. Er kommt auch den kritischen Stimmen aus den Schulen des Landkreises entgegen“, wird der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Noack zitiert.